«Bei einem Ja zur Initiative muss am falschen Ort gebaut werden» und Nein zu «Mehr bezahlbare Wohnungen», Ausgaben vom 4. und 6. Januar
Kantonsrätin Zimmermann behauptet allerhand Erstaunliches: So sei es bei einer Annahme der Initiative so, dass die öffentliche Hand «investieren müsste ... ohne auf den tatsächlichen Bedarf Rücksicht zu nehmen». Auch werde der Bund «Baubeschränkungen für Private» erlassen. Wer nun den Initiativtext liest, versteht nicht, wie Frau Zimmermann darauf kommt. Die Erklärung liegt wohl darin, dass viele mittelständische Bürger dieser Initiative zugeneigt sind und es darum geht, diese von einem Ja abzuhalten. Da scheut Frau Zimmermann nicht davor zurück, ein Horrorszenario zu präsentieren: Den Gemeinden würden unnötige Investitionen befohlen. Sie nennt die Zahl von jährlichen 120 Millionen. Das Mietwohnungsangebot würde durch staatliche Verordnung verknappt, energetische Sanierungen würden behindert ... Zu dem kann man nur sagen: Frei erfunden, blanker Unsinn, davon steht nichts in der Initiative.
Die Initiative will mit einem Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand erleichtern, das zu tun, was bezahlbaren Wohnraum tatsächlich ermöglicht: Wohnbauland zu kaufen und im Baurecht an gemeinnützige Trägerschaften abzugeben. Das kann man als ein Win-win-Vorgehen bezeichnen, denn einerseits wird bezahlbarer Wohnraum ermöglicht und die öffentliche Hand macht eine gute, sichere Vermögensanlage.
Die Initiative fordert einen Anteil von 10 Prozent gemeinnütziger Wohnungen an der jährlichen Wohnungsproduktion, das heisst 90 Prozent sind nach wie vor andere, private. Die Initiative richtet sich nicht gegen das private Immobilienwesen, sondern will dafür sorgen, dass untere Einkommensschichten auch eine angemessene Wohnung finden.
Jean-Pierre Prodolliet, Cham
Zum Leserbrief von Markus Mächler gilt es Folgendes zu präzisieren: Die Initiative fordert nicht, dass in allen Regionen der Schweiz 10 Prozent der neu gebauten Wohnungen gemeinnützig sind, sondern dass dieser Anteil gesamtschweizerisch auf 10 Prozent steigt. Es gibt also keine Quote, die von jeder einzelnen Gemeinde oder von jedem einzelnen Kanton erfüllt werden muss. Es ist keinesfalls im Sinne der Initiative, die weitere Zersiedelung der Schweiz zu fördern. Vielmehr braucht es dort Genossenschaftswohnungen, wo ein Mangel an preisgünstigem Wohnraum besteht, also in den Städten und Agglomerationen. Dort muss der Anteil gemeinnütziger Wohnungen deutlich über 10 Prozent liegen. Ein Ja zur Initiative bringt die gemeinnützigen Wohnbauträger diesem Ziel näher.
Vorstand Wohnbaugenossenschaften Schweiz, Zentralschweiz, Zug