Zuger Verwaltungsgericht findet dieses Baarer Haus schützenswert

Das Verwaltungsgericht hebt den Beschluss des Zuger Regierungsrats teilweise auf und stellt die Leihgasse 15a in Baar unter Denkmalschutz.

Andrea Muff
Drucken
Das Verwaltungsgericht findet die Unterschutzstellung des Gebäudes an der Leihgasse 15a verhältnismässig.

Das Verwaltungsgericht findet die Unterschutzstellung des Gebäudes an der Leihgasse 15a verhältnismässig.

Bild: Stefan Kaiser (Baar, 16. Mai 2019)

Ob das Haus an der Leihgasse 15a in Baar ein Juwel oder eher doch eine Bauruine ist, daran schieden sich seit Jahren die Geister. In diesen Tagen hat das Zuger Verwaltungsgericht entschieden, das Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Zuger Heimatschutz und der Archäologische Verein haben vor über einem Jahr Beschwerde gegen den Beschluss des Regierungsrates eingelegt. Das Gericht hat diese nun teilweise gutgeheissen. Der Regierungsrat hat nämlich im Januar 2019 verfügt, die Häusergruppe Leihgasse 15a, Rigistrasse 16 und 18 nicht unter Denkmalschutz zu stellen und sie aus dem Inventar der schützenswerten Denkmäler zu entlassen. Da die drei Gebäude ineinander verschachtelt sind, wurden sie als Ensemble bewertet. Für das Verwaltungsgericht erweist sich jedoch die Unterschutzstellung des Kernbaus, der Leihgasse 15a, insgesamt als verhältnismässig. Zudem verweist das Gericht auf eine Machbarkeitsstudie. Diese hat nachgewiesen, «dass sich bei einem Erhalt dieser Altbaute ein Wohnprojekt realisieren lässt, das in einem vergleichbaren Kostenrahmen wie ein Neubau gehalten werden kann», heisst es im Urteil. «Die finanziellen Folgen sind für die Gemeinde demnach nicht unzumutbar.»

Urteil ist nicht «das Optimum»

Denn das Gebäude aus den Jahren 1676/77 hat die Gemeinde Baar vor ungefähr acht Jahren erworben, «aus strategischen Gründen», wie Gemeindepräsident Walter Lipp vor gut einem Jahr gegenüber unserer Zeitung sagte. Mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichts wäre allfälligen Neubauplänen am Ort der Leihgasse 15a aber der Riegel geschoben. Walter Lipp sagt: «Der Entscheid entspricht nicht den Vorstellungen des Gemeinderats.» Die Exekutive habe seit dieser Woche Kenntnis vom Urteil und möchte es «genau analysieren und daraus die entsprechenden Schlüsse ziehen», gibt Lipp weiter Auskunft. Ob das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen werde, könne er erst nach der Auslegeordnung sagen. Vom Direktor des Innern, Andreas Hostettler, ist Ähnliches zu hören. Er teilt auf Anfrage mit: «Die Direktion des Innern nimmt das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis und wird dieses in einem nächsten Schritt analysieren. Die Beschwerdefrist läuft noch. In dieser Zeit wird der Regierungsrat entscheiden, ob er das Urteil weiterzieht.»

Das Haus an der Leihgasse, fotografiert von der der anderen Seite.

Das Haus an der Leihgasse, fotografiert von der der anderen Seite.

Bild: Stefan Kaiser (Baar, 16. Mai 2019)

Der Zuger Heimatschutz und der Archäologische Verein werten den Entscheid des Verwaltungsgerichts als Erfolg, wie einer entsprechenden Mitteilung zu entnehmen ist. Felix Gysi, Präsident des Zuger Heimatschutzes, sagt: «Das Urteil stützt sich vor allem auf das Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD), welche das Gebäude an der Leihgasse 15a als schützenswert einstuft.» Für Gysi ist das Urteil aber nicht «das Optimum», wie er hinzufügt. «Wir haben den Antrag gestellt, dass die EKD für eine Ergänzung des Gutachtens zur Präzisierung des Ensemble-Schutzes in Art und Umfang angefragt werde. Ich finde es schade, dass diesem Beweisantrag nicht stattgegeben wurde.» Felix Gysi räumt aber weiter ein: «Das Urteil schützt den relevantesten Teil und das ist das wichtigste.» Viel kaputtmachen könne man so eigentlich nicht, findet er erleichtert.

Auch die Eigentümerin der Rigistrasse 16, Barbara Ulrich, freut sich über den Entscheid des Verwaltungsgerichts, «da er mit der Unterschutzstellung des wertvollen alten Hauses das öffentliche Interesse Baars und den Denkmalschutz ins Zentrum stelle», sagt sie. Sie sei davon aber nicht direkt betroffen, da sie ihren Hausteil nicht in ein Abriss- oder Neubauprojekt eingegeben hätte. «Dass das gerade jetzt passiert, wo in Baar die Ortsbildrevision in Gang ist und darüber nachgedacht wird, wie das Zentrum neu ‹amächelig› gestaltet werden kann, ist ein Geschenk.» Barbara Ulrich befürwortet eine öffentliche Nutzung. «Man könnte das Erdgeschoss der Leihgasse 15a wieder zur ehemaligen Beiz umfunktionieren, mit Tischen im Garten, im Gras, unter den Bäumen», sagt sie. Und auch viele weitere Nutzungen des Ensembles seien möglich. «Die Stadtanalyse von 2018 und auch die EKD hatten es als sehr wünschenswert genannt, dass der in den letzten Jahrzehnten durch die Bautätigkeit sehr malträtierte Dorfcharakter von Baar wieder mehr betont würde», erklärt Barbara Ulrich weiter und fügt hinzu: «Es könnte somit zu einer Art grünen, dörflichen Ausdehnung des Dorfkerns kommen.»

Die Rigistrasse 18 hat die HLP Development AG vor ungefähr sechs Jahren erworben, um einen Neubau mit Wohnungen zu realisieren. Was das Urteil nun für das Projekt bedeutet, hat die Firma bis zur Fertigstellung dieses Artikels nicht beantwortet.