Zuger Strafgericht
Mann stiehlt die Identität seiner Freundin und lässt es sich gut gehen

Ein 46-jähriger Mann orderte sechs Kreditkarten, und nutzte sie meist bis ans Bezugslimit. Eine Rückzahlung stand für ihn nie zur Debatte. Jetzt muss er für elf Monate ins Gefängnis.

Marco Morosoli
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Kreditkarten laden einen gerade dazu ein, auf Pump einzukaufen. Gezückt ist dieses Plastikteil schnell und die Rechnung kommt erst Ende Monat. Bei ausbleibender Zahlung gibt es zwar Verzugszinsen, aber das blenden viele aus. Zu diesen gehörte auch der 46-jährige Mann aus der Ostschweiz, welcher sich am Donnerstag, 4. Februar 2021, vor der Einzelrichterin am Zuger Strafgericht erklären musste. Er kommt in einem weissen Anzug, aber so rein ist sein Strafregisterauszug nicht. Und bald kommt eine weitere Verurteilung hinzu.

Das schweizerische Strafrecht nennt die vom Mann begangenen Strafhandlungen Missbräuche einer Datenverarbeitungsanlage. Gemeint ist hier ein Computer. Diesen Tatbestand hatte der Gesetzgeber nach der Jahrtausendwende ins schweizerische Strafgesetzbuch integriert. Der Grund: Der klassische Tatbestand des Betrugs findet keine Verwendung, wenn irgendwelche Gerätschaften notwendig sind, um andere Menschen arglistig im Vermögen zu schädigen.

Der 46-Jährige Ostschweizer hat vor etwas mehr als zwei Jahren bei seiner damaligen Freundin irgendwo im Kanton Zug verkehrt. Selber gebeutelt ‒ er war ab dem 1. August 2019 arbeitslos und musste von der Sozialhilfe leben ‒ sah er eine Chance, aus seinem Käfig auszubrechen. Kreditkarten im Namen seiner Freundin bestellen, das war seine Idee. Ihre Identitätskarte kopieren, auf dem Antragsformular die Unterschrift seiner Freundin nachzeichnen. Um die Gefahr zur minimieren, dass ihm jemand auf die Schliche kommt, gab er bei der Kreditkartenfirma seine E-Mail-Adresse und seine Smartphone-Nummer an.

Schwieriger war es dann jeweils, die Couverts mit den Monatsrechnungen abzufangen. Mit dieser Masche kam er innerhalb einer Zeitspanne von rund drei Monaten mit dem Einsatz von sechs Kreditkarten zu rund 20'000 Franken. Bei der Befragung sagte er verwundert:

«Einmal haben die nicht einmal nach einer Kreditlimite gefragt und es mir sehr einfach gemacht.»

Diese Masche scheint der 46-Jährige schon wiederholt durchgezogen haben.

Der Beschuldigte gesteht, ob je einmal Geld fliesst ist unklar

Der Beschuldigte wehrte sich während der Verhandlung nicht gegen die ihm vorgehaltenen Vorwürfe. Wie auch, wenn alles schwarz auf weiss nachvollziehbar war. Derweil sass seine Ex-Freundin ebenfalls im Gerichtssaal. Sie durfte wie der Mann als Privatklägerin schweigen. Aber ein gewisser moralischer Druck könnte von ihr ausgegangen sein. Vermutlich wollte sie einfach sein Geständnis hören. Es ändert aber nichts daran, dass der Beschuldigte sie ausgebeutet hat.

Es dürfte schwierig werden, die ausstehenden Summen einzutreiben. Wie bekannt, lebt der Mann von der Sozialhilfe, welche weniger als 2000 Franken pro Monat bezahlt. Aus früheren Jahren sollen Schulden von rund 50'000 Franken aufgelaufen sein. Zudem muss er für elf Monate ins Gefängnis. Dies auch deshalb, weil er die vorerwähnten «Betrügereien» verübte, kurz nachdem er aus einer in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Zug nicht näher definierten stationären Massnahme bedingt entlassen wurde.

Die Justizbehörden scheinen mit dem Latein am Ende zu sein

Wie aus der Anklageschrift auch hervorgeht, scheinen die Justizbehörden bei dem Mann, der in seinem Leben schon drei Nachnamen hatte, mit ihrem Latein am Ende zu sein. Er sass mehr als vier Jahre im Gefängnis respektive an einem Ort, wo stationäre Massnahmen vollzogen werden. Sein Wohnkanton hat ihn aufgegeben, wie ebenfalls aus der Anklageschrift hervorgeht: «Da weitere Massnahmen bei diesem Mann nicht zielführend sind, wurden Unterstützungs-, Behandlungs- und Kontrollmassnahmen durch das Amt für Justizvollzugsanstalt des Kantons X Anfang 2020 definitiv eingestellt.»