Unterkünfte sind während des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfests im August heiss begehrt, vieles ist schon ausgebucht. Für Privatpersonen, die Zimmer vermieten, hat die Gebäudeversicherung ein Merkblatt herausgegeben, das auch für Lacher sorgt.
Es liest sich passagenweise fast wie eine Seite aus dem Fasnachtsblatt «Feuerhorn» des Stadtzuger Styger Rettungskorps. Die Gebäudeversicherung Zug hat ein Merkblatt mit Brandschutzvorschriften herausgegeben, nach denen sich Privatpersonen, die für das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest (Esaf) vom 23. bis 25. August Zimmer vermieten möchten, richten sollen. Das zweiseitige Schreiben umfasst neben Massnahmen wie etwa dem Signalisieren und Freihalten von Fluchtwegen oder Rauchverbotsschildern auch Vorschriften, die schmunzeln lassen. So ist festgehalten, dass keine Motorfahrzeuge im Schlafbereich parkiert werden dürfen oder dass Tragwerk sowie Beleuchtungskörper entstaubt und ohne Spinnennetze sein müssen.
Auf sozialen Netzwerken sorgen die Vorschriften bereits für Belustigung. SVP-Kantonsrat Beni Riedi kommentiert das Merkblatt in einem Facebook-Post und erheitert sich auch an der Abstaubregel. «Mir Zugerinne und Zuger wend ja e suberi Gattig mache», schreibt Riedi. Auch die Vorschrift, dass es pro vier Personen mindestens eine Taschenlampe brauche, sofern keine elektrische Versorgung vorhanden ist, amüsiert den Baarer Kantonsrat. «Wie sich die exakti Azahl Taschelampe zämesetzt, wenn äi Gaschd sälber e Lüchde isch, wäiss ich ned», kommentiert er weiter. Auf Nachfrage betont Beni Riedi, dass ihm die wichtige Rolle des Brandschutzes sowie der Unfallprävention durchaus bewusst sei. Die Masse an Vorschriften sowie teilweise deren Inhalt habe ihn jedoch schon etwas erstaunt. Richard Schärer, Direktor der Gebäudeversicherung Zug, kann verstehen, dass die Vorschriften teilweise lustig klingen. «Dass die Regeln Leute erheitern, ist ein netter Nebeneffekt. Zentral ist für uns aber die Sensibilisierung der Gastgeber während des Schwingfests, damit dieses möglichst sicher über die Bühne geht.
Das Blatt sei detailliert, damit alle möglichen Fälle im Brandschutz abgedeckt seien, erklärt Schärer und betont, dass entsprechende Regeln während jeder Grossveranstaltung gelten, nicht nur während des Esafs. In der Pflicht sind zudem nur Privatpersonen, die ein Platzangebot ab zehn Personen anbieten. Diese müssen sich bei der gemeindlichen Feuerschau anmelden. «Wer beispielsweise ein zusätzliches Bett ins Schlafzimmer stellt oder zwei Freunde auf einer Couch schlafen lässt, muss zwar die Sicherheit seiner Gäste gewährleisten, sich aber nicht an detaillierte Brandschutzvorschriften halten», so der Fachmann weiter. Die Gebäudeversicherung hat das Blatt für das Eidgenössische aufbereitet, weil man davon ausgeht, dass das bestehende Übernachtungsangebot im Kanton Zug der zu erwartenden Nachfrage nicht genügen werde, heisst es auf dem Merkblatt. Ob während des Schwingfests besonders viele Zugerinnen und Zuger ihre Zimmer vermieten, ist nicht bekannt. Die Online-Buchungsplattform Airbnb hat auf eine entsprechende Anfrage nicht reagiert.
Zug Tourismus bestätigt, dass Anfragen betreffend Übernachtungsmöglichkeiten während des Eidgenössischen zunehmen. Von Seiten des Esaf wird gar mitgeteilt, dass fast alle Hotels in der Stadt Zug bereits komplett ausgebucht seien. «Besucher, die im Hotel übernachten wollen, müssen in etwas weiter entfernte Orte ausweichen, zum Beispiel ins Ägerital oder nach Luzern», weiss Bruno Waller, der beim Esaf für die Beherbergung zuständig ist. Das Schwingfest-OK selber organisiert Schlafplätze in Massenunterkünften nahe der Schwingarena sowie auf dem Camping, der auf der Wiese beim Restaurant Freimann eingerichtet wird. Laut Waller werden rund 10 000 Schlafplätze auf dem Camping sowie zwischen 2000 und 3000 weitere in den Massenunterkünften angeboten. «Etwa 40 Prozent der Übernachtungsmöglichkeiten auf dem Campingplatz sind bereits ausgebucht. Und auch plus minus 30 Prozent der Betten in den Massenschlägen sind schon besetzt.» Wer sich für das Schwingfest noch eine Schlafgelegenheit sichern will, muss sich beeilen.
Das gesamte Merkblatt Brandschutzvorschriften zum Esaf ist unter www.gvzg.ch zu finden.