Zuger Finanzdirektor setzt auf den Kompromiss

Die Zahlungen des Kantons Zug in den Nationalen Finanzausgleich (NFA) steigen und steigen. 2019 dürfte die Betrag, den die Zuger abliefern müssen, rund 329,5 Millionen Franken betragen. Das gibt dem Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler zu denken.

Harry Ziegler
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Heinz Tännler, Finanzdirektor des Kantons Zug.(Bild: Stefan Kaiser)

Heinz Tännler, Finanzdirektor des Kantons Zug.(Bild: Stefan Kaiser)

Der Finanzdirektor des Kantons Zug, Heinz Tännler (SVP), blickt mit Sorge in die finanzielle Zukunft des Kantons. Der Kanton Zug wird im kommenden Jahr 16,7 Millionen Franken mehr in den Nationalen Finanzausgleich (NFA) zahlen müssen. Total sind 2019 rund 329,5 Millionen Franken durch den Kanton Zug abzuliefern.

Vor dem Hintergrund der neuesten Zahlen der Forscher des BAK Basel scheint Tännler auch allen Grund zur Sorge zu haben. Diese prognostizieren dem Kanton Zug ein rasantes Ansteigen der NFA-Zahlungen. Bleibt des NFA-Regelwerk unangetastet bestehen, dürften die Zahlungen des Kantons Zug im Jahr 2024 etwa 428 Millionen Franken erreichen. Für Tännler ist klar: Es muss hier etwas geschehen. Nach wie vor ist Tännler zwar überzeugt, dass der NFA als eidgenössisches Solidaritätswerk notwendig sei. Allerdings sei diese Solidarität aus Sicht der Geber mittlerweile überstrapaziert.

Hoffnungen setzt er auf einen NFA-Kompromissvorschlag, den die Kantonsregierungen und der Bundesrat kürzlich präsentierten, und der sich nun in der Vernehmlassung befindet. Kern des Kompromisses ist, dass die Ausgleichszahlungen künftig nicht mehr vom Parlament festgelegt werden, sondern durch einen gesetzlichen Automatismus, nach mathematischen Regeln berechnet würden.

Vorschlag ist für die Geber ein guter Kompromiss

Für Tännler ist klar, dass diese Reform dringend ist. «Ohne Reform bezahlen wir 2024 428 Millionen Franken, mit Reform 366 Millionen Franken in den NFA. Das ist ein substanzieller Unterschied», sagt der Zuger Finanzdirektor. Für die Geberkantone sei der Vorschlag ein guter Kompromiss, so Tännler. Unterstützung erhielt er jüngst von seinem Zürcher Amtskollegen Ernst Stocker (SVP). Er liess mitteilen, dass dieser «für alle gangbare Kompromiss, die nationale Solidarität auf eine fairere Basis» stelle. Auch die Basler Finanzdirektorin Eva Herzog (SP) erklärte eine Reform des NFA für dringlich.

Für Tännler ist klar, dass diese Reform dringend ist. «Ohne Reform bezahlen wir 2024 430 Millionen Franken, mit Reform 366 Millionen Franken in den NFA. Das ist ein substanzieller Unterschied», sagt der Zuger Finanzdirektor. Für die Geberkantone sei der Vorschlag ein guter Kompromiss, so Tännler. Unterstützung erhielt er jüngst von seinem Zürcher Amtskollegen Ernst Stocker (SVP). Er liess mitteilen, dass dieser «für alle gangbare Kompromiss, die nationale Solidarität auf eine fairere Basis» stelle. Auch die Basler Finanzdirektorin Eva Herzog (SP) erklärte eine Reform des NFA für dringlich.

«Betrachtet man den NFA isoliert, ohne Reform, dann wird es in Zug schwer machbar sein, die NFA-Belastung alleine durch Steuereinnahmen zu finanzieren», erklärt Tännler. Gehen die Abgaben an die Substanz, sei das auch nicht im Sinne der Nehmerkantone. Schliesslich profitieren sie von den finanzstarken Kantonen und sollten diese nicht ausbluten lassen. Die Botschaft zum NFA-Kompromiss ans Parlament dürfte wohl im Herbst vorliegen. «Dieser NFA-Kompromiss muss 2019 zustande kommen», sagt Heinz Tännler. «Falls nicht, wird dies den Kanton Zug vor grosse Probleme stellen.»

Verknüpfen, was materiell zusammengehört

Ein Fragezeichen setzt Heinz Tännler hinter die Verknüpfung von Steuervorlage 17 (SV 17) mit der Teilsanierung der AHV. Denn grundsätzlich sei auch der NFA für die SV 17 ein wichtiger Faktor. «Logischerweise müsste man also den NFA mit der SV 17 verknüpfen», erklärt Tännler. Im Sinne der Einheit der Materie. Es sei ihm aber klar, dass man damit das Fuder überladen würde. Denn: Einen Abstimmungskampf an zwei Fronten (SV 17 und AHV) zu gewinnen sei schon schwer, eine dritte Front zu eröffnen, dürfte den Untergang der Vorlage besiegeln. Was nicht wünschenswert sei.

Steuervorlage 17 als Hypothek für NFA-Kompromiss

ie Umsetzung der Steuervorlage 17 (SV 17) würde in der heutigen Form für den Kanton Zug aufkommensneutral ablaufen, erklärt Heinz Tännler. Natürliche Personen müssen keine Steuererhöhung gewärtigen. Und der Gewinnsteuersatz für Unternehmen läge bei 12 Prozent brutto. «Das stimmt so für Zug», sagt der Finanzdirektor. Aber es gebe Kantone, rund einen Drittel, schreibt der Politische Ökonom Christoph A. Schaltegger in der NZZ, die damit rechnen müssten, ihre Kantonskasse zu schädigen, müssten sie zusätzliche Unternehmensgewinne verzeichnen. Das heisst im Klartext: Für diese Kantone wäre die SV 17 ohne Verlust nicht umsetzbar. Somit fehlt für diese der Anreiz, wirtschaftliche Standortpflege zu betreiben. 

Der Zuger Finanzdirektor schlägt deshalb vor, die Zeta-Faktoren so weit zu reduzieren, dass es sich für alle Kantone lohnt, Standortförderung zu betreiben und das eigene Potenzial zu stärken, weil sie bei Neuansiedlungen von Unternehmen nicht mehr Geld verlieren. «Wir Zuger sind interessiert an starken Miteidgenossen, die im internationalen Standortwettbewerb mitzuhalten vermögen», betont Tännler.

haz

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