Nicht in allen Verwaltungen gibt es schriftliche Reglemente, um Korruption zu verhindern. Das soll sich nun ändern.
Wolfgang Holz
Gelegenheit macht Diebe. Amtspersonen auf den Behörden haben Befugnisse, die sie unter Umständen zu ihren persönlichen und finanziellen Gunsten ausnutzen können. In der Stadt Zug ist bekanntlich einem Ex-Angestellten des Baudepartements anonym Korruption vorgeworfen worden. Trotz wenig Konkretem wird der Fall von zwei Stellen untersucht. Und in Cham musste nun der Werkhofleiter gehen – wegen Verdachts auf Veruntreuung und Vermögensdelikte. «Spätestens seit dem PUK-Bericht zum Fall Romer ist klar, dass nur schon der Anschein von Korruption bei uns keinen Platz haben darf», versichert Stadtpräsident Dolfi Müller. Deshalb will sich die Stadt Zug vor den Sommerferien einen neuen «Code of Conduct» (zu deutsch: Verhaltenskodex) geben, um noch klarere Vorgaben für die gesamte Stadtverwaltung zu schaffen.
«Wir Stadträte werden mit externer Unterstützung ein neues Papier ausarbeiten, das diese Grundsätze kurz und knapp festlegen soll», sagt der Zuger Sozialdemokrat. Müller erkennt eventuelle Anfälligkeiten für Bestechung und Bevorzugung in den kommunalen Verwaltungen nicht zuletzt bei Bauvergaben. Doch auch Strategien wie ständiges internes Controlling, das Vier-Augenprinzip und die Zwei-Unterschriften-Regelung bei Entscheidungen könnten nicht hundertprozentig jede Art von «krimineller Fantasie» ausschliessen.
Zumindest hat die Stadt Zug in ihrer Finanzverordnung schriftlich festgelegt, dass «Geschenke bis zu einem Wert von 100 Franken im Einzelfall von den Angestellten behalten werden dürfen. Grössere Präsente sind dem Vorgesetzten schriftlich zu melden.» Abgesehen von der Frage, warum städtische Angestellte überhaupt Präsente bis zu einem Wert von 100 Franken brauchen, ist in anderen grossen Gemeinden wie in Baar oder in Cham der Umgang mit Geschenken im Personalreglement nicht einmal schriftlich geregelt. Doch das soll sich ändern.
«Wir wollen bei der nächsten Gemeindeversammlung in Baar ein neues Personalreglement verabschieden, in dem es heisst, dass man Geschenke als kommunaler Angestellter eigentlich ablehnen soll – insbesondere im Zusammenhang mit Entscheidungen», erklärt Ueli Matter, Personalleiter der Gemeinde. Geschenke als symbolische Anerkennung für eine Leistung in Form einer Medaille oder Urkunde seien erlaubt. Bei materiellen Geschenken gilt laut Gemeindepräsident Andreas Hotz in Baar bis jetzt – frei nach Churchill – die «Anti-Korruptionsregel»: Was man an einem Tag konsumieren könne, sei keine Korruption oder Bestechung.
So weit, so gut. Da gelten beim Kanton Zug für die Angestellten der Behörden doch deutlich strengere Regeln. «Mit der Revision des kantonalen Personalgesetzes gilt seit 2014 ein Verbot für die Annahme von Geschenken», teilt Fabio Lanfranchi, Leiter des Personalamts des Kantons Zug, auf Anfrage mit. Von diesem Verbot ausgenommen sei die Annahme von Geschenken von geringem Wert sowie von wissenschaftlichen und kulturellen Auszeichnungen. Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons für diese Regelung zu sensibilisieren, gebe es für Neulinge den Einführungstag «Die Verwaltung kennen lernen», an dem auf den Inhalt des Geschenkannahmeverbots und die Folgen seiner Verletzung hingewiesen werde, so Lanfranchi. «Bei Nichtbeachtung dieses Verbots können personalrechtliche Konsequenzen drohen – von einem Verweis bis zur Entlassung», so der kantonale Personalchef. Solche schlimmen Fälle habe er aber noch nicht erlebt.
Neben der Submissionsverordnung, die die Vergabe von Bauprojekten nach objektiven Kriterien wie etwa dem Preis, aber auch die Lehrlingsausbildung bewertet, hat der Kanton noch weitere Details geregelt, um seinen Mitarbeitern keine Gelegenheit zu geben, sich unkorrekt zu verhalten. Stichwort: Zeichnungs- und Anweisungsberechtigung. Diese Verordnung hält unter anderem fest, dass Mitarbeiter ohne Führungsfunktion maximal bis 1000 Franken zeichnungsberechtigt sind und Verträge mit einer Ausgabensumme ab 20 000 Franken kollektiv zu zweit zu unterzeichnen sind. Lanfranchi: «Die Kompetenzen der einzelnen Mitarbeitenden sind zudem jeweils in den Stellenbeschreibungen schriftlich festgehalten. Zusätzlich können Personen, ohne dass sie persönliche Nachteile befürchten müssen, mögliche Missstände melden.» Diese Möglichkeit sei ebenfalls seit 2014 im Personalgesetz verankert.