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Zentralschweiz
Zug
Das Strafgericht sieht es als erwiesen an, dass eine Frau versuchte, mit Hilfe eines Freundes ihren Ehemann zu vergiften. Sie wurden zu 11 beziehungsweise 13 Jahren und 7 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Erleichterung über den Urteilsspruch war unter den Angehörigen und Freunden des 51-jährigen Opfers gross. Jetzt müssten die Angeklagten büssen, dass sie dessen Leben zerstört hätten. Das Opfer selbst erfuhr nicht mehr, dass das Zuger Strafgericht am Dienstag seine Ehefrau zu 11 Jahren und seinen Kollegen zu 13 Jahren und 7 Monaten Freiheitsstrafe verurteilte, denn er war am Samstag verstorben. «Mein Vater starb an gebrochenem Herzen», sagte sein Sohn, darauf angesprochen. Zu seiner körperlichen desolaten Verfassung aufgrund des Alkohols und vor allem der Medikamente sei gekommen, was er vor Gericht über seine Frau und deren Absichten erfahren hätte, also das psychische, ergänzte ein Freund des Opfers. Während der Verhandlung hatte das Opfer seine Frau teils in Schutz genommen. Laut Gericht laufen die Untersuchungen zur Ursache noch.
Insgesamt drei Tage hatte der Prozess, der am 20. November begonnen hatte, gegen die 39-jährige Rumänin und den 46-jährigen Schweizer gedauert. Im Mittelpunkt standen Tausende Whatsapp-Chats, in denen sie sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft über die Tötung des leberkranken 51-Jährigen mit Hilfe von hohen Schmerzmitteldosierungen austauschten. Auch konnte die Staatsanwaltschaft auf einen Test verweisen, der im Blut des Opfers eine immense Konzentration an Schmerzmitteln nachwies. Motiv sei gewesen, übers Erbe ans Geld des Angeklagten zu kommen.
Die Staatsanwaltschaft hatte dafür jeweils eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert. Die Verteidiger primär Freispruch. Sie versuchten, den Inhalt der Chats als «überinterpretiert» darzustellen. Das Gericht jedoch hatte keine Zweifel an der Absicht. Es gebe keinen einzigen Chat, der dafür spreche, dass dessen Inhalt nur fiktiv sei. Als Belege wiederholte die Richterin einen dieser: «Wann willst du ihn erledigen?» «Nach Dezember», schreibt sie. Es gebe, so das Strafgericht, auch keinen Zweifel daran, dass die Angeklagte ihrem Mann erhebliche Mengen Schmerzmittel verabreicht habe. Das Gericht attestierte Skrupellosigkeit und ein erhöhtes Mass an krimineller Energie. Beide wurden wegen versuchten Mordes verurteilt. Auch wenn die 39-Jährige die Mittel in die Getränke gemischt habe, sei der 46-Jährige Mittäter sowie Ideengeber gewesen.
Letzterer war nebst dem versuchten Mord auch für andere Delikte im Zusammenhang damit angeklagt, unter anderem für den Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage. Der ganze Fall war erst ins Rollen gekommen, weil er sich der Kreditkarte des Opfers bediente, der die Zahlungen bemerkte. Unter anderem hatte der Angeklagte in einem Weingeschäft im Kanton Zug damit gross eingekauft, sagte aber, er hätte die Zahlungen dort selbst eingegeben. Anders sieht es das Gericht. Es hat angekündigt den Inhaber des Geschäfts als Mittäter anzuzeigen, da dieser die gestohlenen Kreditkartendaten eingegeben habe. Beide Angeklagte verliessen den Gerichtssaal dann in Handschellen, denn auch beim 46-jährigen Schweizer wurde wegen Fluchtgefahr jetzt Sicherheitshaft angeordnet. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig, da Berufung angemeldet wurde.
Christopher Gilb
christopher.gilb@zugerzeitung.ch