Zug
Kultur kann die städtischen Sporthallen für Veranstaltungen nutzen

Veranstalter suchen immer wieder Räume, die sie für Auftritte und anderes nutzen können. Der Stadtrat erklärt, dass dafür auch die für sportliche Zwecke genutzten Anlagen unter gewissen Voraussetzungen zur Verfügung stehen.

Harry Ziegler
Drucken

Die Stadtzuger Sportanlagen werden stark genutzt. Das geht aus einer Aufstellung hervor, die der Stadtrat in einer Interpellationsantwort publiziert. Die SP-Fraktion im Stadtparlament verlangte Auskunft zur Nutzung der Anlagen. Zudem wollte sie wissen, ob diese Anlagen auch Kulturveranstaltern zur Verfügung stehen.

Die Auslastungen der verschiedenen städtischen Sportanlagen liegen in den Winter- und den Sommermonaten zwischen 61 und 91 Prozent. Die Hallenbäder sind das ganze Jahr hindurch zu 100 Prozent ausgelastet. Dies in der Regel durch verschiedenste Zuger Sportvereine. Zudem stehen für Individualsportlerinnen und Individualsportler zahlreiche Anlagen zur Verfügung, die nicht reserviert werden müssen. Hier können keine Daten erhoben werden, die Auskunft zur Nutzung geben.

Die Curlinghale wird derzeit als Kulurprovisorium genutzt.

Die Curlinghale wird derzeit als Kulurprovisorium genutzt.

Bild: Stefan Kaiser (Zug, 30. März 2021)

Nur selten anders genutzt als für Sport

Grundsätzlich sind die 41 städtischen Sportinfrastrukturen laut Benützungsordnungen «nur für sportliche Aktivitäten zugelassen», schreibt der Stadtrat. In der Vergangenheit seien nur wenige Ausnahmen bewilligt worden. So beispielsweise zu Übernachtungszwecken am Eidgenössischen Schwing- und Älplerfest 2019 oder als Urnenbüro während der Zuger Gesamterneuerungswahlen.

Unterschieden wird bei der Nutzung der Anlagen, ob es sich um kommerzielle oder nicht kommerzielle Sportvereine handelt. «Grundsätzlich können Stadtzuger Vereine und gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Stadt Zug die Sportinfrastrukturen kostenlos nutzen. Wenn sie jedoch für ihre Angebote ein Entgelt verlangen (und somit kommerziell ausgerichtet sind) wird eine Mietgebühr verlangt», so der Stadtrat. Wobei bei der Vergabe eine klare Rangreihenfolge herrscht:

  1. Zuger Stadtverwaltung (insbesondere Stadtschulen),
  2. Stadtzuger Vereine und andere gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Stadt Zug,
  3. Andere Organisationen oder Personen mit Sitz bzw. Wohnsitz in der Stadt Zug,
  4. Kanton Zug, auswärtige Gemeinden, Kantone, Organisationen oder Personen.

Wobei der Stadtrat die Erfüllung einer Reihe von Kriterien verlangt, um als Stadtzuger Verein zu gelten. Unter anderem muss die Vereinsform nach Artikel 60 Zivilgesetzbuch begründet und der Sitz und der Schwerpunkt der Tätigkeit müssen in der Stadt Zug sein.

Kostenerlasse sind möglich

Laut Stadtrat ist die Nutzung städtischer Infrastruktur kostenlos für Stadtzuger Vereine, gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Stadt und den Kanton Zug. Die vollen Kosten fallen an bei auswärtigen Organisationen und natürlichen oder juristischen Personen, Gemeinden und Kantonen. Kostenerlasse können gewährt werden bei anderen Organisationen mit Sitz in der Stadt und juristischen oder natürlichen Personen aus der Stadt Zug.

Der Stadtrat betont zudem, dass alle Vereine und auch natürliche Personen Gebrauch vom Angebot der Stadt machen können. Die Vergünstigungen bei der Miete städtischer Infrastrukturen sei nicht nur auf Sportvereine beschränkt: «Die Kriterien, um als Zuger Verein anerkannt zu werden, gelten mit kleinen Nuancen auch für die Bereiche Kultur und Gesellschaft.» Es sei bereits heute möglich Sportanlagen zu anderen als zu sportlichen Zwecken zu nutzen, allerdings nur ausnahmsweise. Für Kulturveranstalter bieten sich insbesondere der Burgbach- und der Siehbachsaal, die Altstadthalle oder die eigens als Veranstaltungsraum konzipierte Turnhalle Oberwil an. Ebenso die über Leistungsvereinbarungen mit der Stadt geregelte Nutzung der Galvanik, des Theater Casinos oder der Gewürzmühle.

Der Stadtrat erwähnt auch explizit private Initiativen, wie beispielsweise die Curlinghalle, die als «Zuger Kulturprovisorium» bereits genutzt wird. Die Kulturveranstalter hätten laut Stadtrat also grundsätzlich die Möglichkeit städtische Sportinfrastrukur zu nutzen. Das Interesse allerdings scheint gering. Denn: Im städtischen Werkhof lagern laut Stadtrat Platten, die bei Bedarf in jede beliebige Halle transportiert und verlegt werden könnten. «Die Nachfrage für nicht sportliche Aktivitäten ist bis heute jedoch praktisch inexistent.»