Der Zuger Stadtrat will den Ausbau des Strandbads vorantreiben. Nachdem sich die Grundeigentümer der Oesch-Wiese und die Stadt über den Kaufpreis für das Grundstück nicht einigen konnten, hat die Stadt Zug die formelle Enteignung eingeleitet.
Das Zuger Strandbad platzt schon seit einigen Jahren aus allen Nähten. Bei der Ortsplanungs-revision von 2009 beliess der Stadtrat deshalb die rund 9500 Quadratmeter grosse Oesch-Wiese am See in der Zone des öffentlichen Interesses, um das Strandbad am Chamer Fussweg erweitern zu können.
Die Grundeigentümer der Wiese reichten gegen diese schon seit 1975 bestehende Zonierung zuerst beim Regierungsrat, dann beim Verwaltungs- und schliesslich beim Bundesgericht Beschwerde ein. Das Bundesgericht wies die Beschwerde im März 2015 ab und folgte den Argumenten der Stadt, wonach an der Oesch-Wiese zur Erweiterung des Strandbades ein grosses öffentliches Interesse besteht.
Die Stadt nahm umgehend mit den Grundeigentümern Kaufverhandlungen auf. Diese verliefen ergebnislos. Deshalb hat der Stadtrat von Zug nun bei der Schätzungskommission des Kantons Zug das Begehren um Einleitung des Enteignungsverfahrens gestellt. Dieses betrifft die Wiese und das vor dem Grundstück im See stehende Boots- und Badehaus.
Mit der Oesch-Wiese kann die Fläche des bestehenden Strandbades mehr als verdoppelt werden. Einen möglichst grossen Teil der Fläche soll die Bevölkerung aber nicht nur im Sommer als Strandbad, sondern das ganze Jahr über auch zur Naherholung nutzen können.
Zudem soll der Seeuferweg, welcher heute beim Hafen unvermittelt endet, bis zum Chamer Fussweg verlängert werden. So entsteht eine durchgehende, attraktive Fussgängerverbindung vom Landsgemeindeplatz bis zu den Naturschutzgebieten im Choller.
Parallel zum Enteignungsverfahren werden nun gemäss Mitteilung die Planungen für die Erweiterung des Strandbades vorangetrieben. (pd/zim)