Der Zuger Regierungsrat will so schnell als möglich mit der Umsetzung des von ihm beschlossenen Entlastungsprogramms 2015-2018 beginnen. Er hat deshalb am Montag eine Vernehmlassung für den Teil der Massnahmen gestartet, die über Verordnungsänderungen realisiert werden können.
Mit 258 Massnahmen soll die Laufende Rechnung des Kantons ab 2018 dauerhaft um 111 Millionen Franken entlastet werden. Für rund die Hälfte der Massnahmen muss der Regierungsrat Anträge an den Kantonsrat stellen. Die übrigen Massnahmen kann die Regierung in eigener Regie umsetzen.
Darunter fallen auch Verordnungsänderungen. Diese seien in der Zwischenzeit erarbeitet und vom Regierungsrat in erster Lesung verabschiedet worden, teilte er am Montag mit. Parteien und betroffene Institutionen hätten nun zwei Monate Zeit, zu den Änderungen Stellung zu nehmen.
Mit den Verordnungsänderungen werden die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung von 16 Massnahmen gelegt. Sie betreffen zum einen das Personal: Bezahlte Studienurlaube werden gekürzt, auf die Abgabe von vergünstigten Reka-Checks wird verzichtet und die Parkplatzgebühren sollen verdoppelt werden.
Weitere Verordnungsänderungen betreffen Tarifanpassungen für den Rettungsdienst (RDZ) und die Verrechnung polizeilicher Leistungen. Verzichtet wird auf eine Hilfspolizei und auf Dienstleistungen im Bereich Verkehrsordnung und -sicherheit an Dritte. Zudem werden die Prüfzeiten von Fahrzeugen bei gleichbleibenden Gebühren reduziert.
Das Sparprogramm beinhaltet überdies einen Leistungsabbau: So zieht sich der Kanton bei der Suchtprävention aus der Finanzierung der stationären Aufenthalte von Nicht-IV-Bezügern mit suchtbedingten Störungen wie Alkohol-, Internet- oder Spielsucht zurück. Die stationären Aufenthalte sollen von den Gemeinden bezahlt werden.
Ausserdem verzichtet der Regierungsrat auf den kantonalen Integrationskredit und reduziert die Summe der Beiträge für Pflegemassnahmen des Schutzwaldes. (sda)