Die Justiz beschäftigt sich seit Juni mit einer Strafanzeige wegen Übermalens der Passionsszenen von Fritz Pauli in der ehemaligen Kapelle des Bürgerspitals. Jetzt ist der Heimatschutz erneut aktiv geworden.
Der Zuger Regierungsrat hat sich in der letzten Kantonsratssitzung wegen des Übertünchens der «Passionsszenen» des bekannten Schweizer Malers Fritz Pauli (1891–1968) einiges anhören müssen (Ausgabe vom 11. November). Bei dieser Debatte, deren Auslöser eine Interpellationsantwort war, ist vor allem über christliche Werte gestritten worden. Der materielle und der künstlerische Wert des Werkes ist aber kaum ein Thema gewesen.
Hier hakt der Zuger Heimatschutz ein. Er hat beim Zuger Regierungsrat eine «Aufsichtsanzeige wegen Sachbeschädigung und Kulturgüterzerstörung durch Mitarbeiter und Vorgesetzte der kantonalen Verwaltung eingereicht» (Ausgabe vom 19. November). Der Präsident der Organisation, Meinrad Huser, begründet den Schritt wie folgt: «In der Diskussion im Kantonsrat wurde – so haben wir Presseberichten entnommen – nicht oder zu wenig über die Zerstörung des künstlerischen Werkes, also eines Kulturgutes, gesprochen.» Huser macht sich keine Illusionen. Die Pauli-Bilder sind wohl unwiederbringlich verloren. Doch «sie wurden zerstört, obwohl sie abgelöst und anderswo wieder präsentiert hätten werden können», schreibt Huser in einer E-Mail.
Der Zuger-Heimatschutz-Präsident hat dabei eine klare Vorstellung, was zu tun ist. So schreibt er in der Anzeige: «Wir sind der Ansicht, dass mit der politischen Antwort des Regierungsrates auf die Interpellation die wichtigsten Anliegen des Schutzes der kantonalen Kunstsammlung und des Kulturgüterschutzes nicht geklärt worden sind.» Huser vermutet zudem, dass innerhalb der kantonalen Verwaltung durchaus das Bewusstsein vorhanden gewesen sei, dass die besagten «Passionsszenen» aus den späten 1930er-Jahren einen Wert besitzen. Er untermauert seine These mit dem Umstand, dass sich ein ehemaliger Denkmalpfleger mit den Pauli-Bildern im ehemaligen Zuger Bürgerspital befasst hat. Huser schätzt, dass die Bilderserie einen Wert von mehr als 10000 Franken hat.
Die vorgenannten Bilder scheinen auch schweizweit von Bedeutung zu sein. Jedenfalls erwähnt das Historische Lexikon der Schweiz in seinem Pauli-Kurzporträt die Passionsszenen explizit. Das Schweizerische Institut für Kunstwissenschaft ( www.sikart.ch ) schreibt über Pauli, der von 1921 bis 1925 seine Sommermonate am Zugersee verbrachte, dass er «von den 1930er-Jahren an zu den Repräsentanten der offiziellen Schweizer Kunst zählte» und in dieser Zeit auch zahlreiche Aufträge für Monumentalmalerei erhalten habe.
Meinrad Huser und seine Mitstreiter wollen aber nicht nur das Vergangene aufarbeiten, sondern auch die zuständigen Stellen dergestalt sensibilisieren, damit in Zukunft «solche unüberlegten Entscheide» nicht wieder vorkommen. Deshalb sagt Huser: «Wir wollen wissen, wie der Kanton mit seiner Kunst umgeht.» Diese hängt unter anderem in verschiedenen Büros der kantonalen Verwaltung oder ist irgendwo eingelagert. Dabei hat Huser nicht unbedingt den Schutz eines Denkmals im Kopf, sondern generell die Kunstwerke, die sich derzeit im Besitze des Kantons Zug befinden. Huser weiss darum, dass die Zuger Exekutive in Sachen der Heimatschutz-Aufsichtsanzeige nicht handeln muss, doch er erwartet eine Stellungnahme, die aufzeigen soll, wie der Kanton Zug mit seinen Kunstgegenständen verfährt. Denn laut dem Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes von 2003, das in der Schweiz seit 2008 verbindlich ist, müssen Inventarlisten des Kulturerbes erstellt werden.
Im Weiteren hat Huser die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug darüber informiert, dass der Personenkreis ihrer im Juni eingereichten Strafanzeige wegen Sachbeschädigung durch die Bilderübermalung eingegrenzt werden kann. Sie dürften in der Verwaltung zu finden sein. In welchem Stadium sich diese Untersuchung derzeit befindet, weiss Huser aber nicht.
Marco Morosoli