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Der Kanton Zug schreibt erneut Förderbeiträge und ein Werkjahr für Kunstschaffende aller Sparten aus. Anmeldeschluss ist der 8. Mai 2023.
Der Kanton Zug vergibt seit 1978 jährlich Förderbeiträge und unterstützt damit junge und talentierte Zuger Kunstschaffende aller Sparten. Ab diesem Jahr stehen 150'000 Franken zur Verfügung, welche für das freie künstlerische Schaffen, die Umsetzung eines konkreten Projekts oder als Weiterbildungsbeitrag verwendet werden können. Die Förderbeiträge wie auch das Werkjahr werden aus dem Lotteriefonds finanziert.
Der Regierungsrat des Kantons Zug schreibt unter dem Titel «Zuger Werkjahr» einen Werkjahresbeitrag von 50'000 Franken an eine Zuger Künstlerin beziehungsweise einen Zuger Künstler aus, die oder der eine herausragende künstlerische Leistung erbracht und ein überzeugendes Projekt vorzuweisen hat.
Zuger Kunstschaffende aller Sparten können sich bis am Montag, 8. Mai 2023, für die Zuger Förderbeiträge und das Werkjahr bewerben.
Bewerben können die professionelle Kunstschaffende aller Sparten, Personen mit einem Höchstalter von 40 Jahren (Jahrgang 1983), die seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz im Kanton Zug oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens zehn Jahre ihren Wohnsitz im Kanton Zug haben.
Zuger Werkjahr 2023
Für das Werkjahr, bei dem eine herausragende künstlerische Leistung geehrt wird, dürfen sich professionelle Kunstschaffende aller Sparten mit einem Mindestalter von 30 Jahren (ab Jahrgang 1993) bewerben, die seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz im Kanton Zug oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens zehn Jahre Wohnsitz im Kanton Zug haben. (stg)
Detaillierte Teilnahmebedingungen finden Sie auf der Website des Kantons Zug.