19 Privatpersonen gelangen ans Bundesgericht. Grund ist das Scheitern eines Gleichstellungsgesetzes im Kantonsrat. Geklagt wird wegen Rechtsverweigerung.
Es war zu erwarten. Das Bundesgericht wird sich nach 2010 erneut mit der Gleichstellung von Frau und Mann im Kanton Zug beschäftigen. Wie einer gemeinsamen Medienmitteilung der Alternative-die Grünen (ALG), der CSP Zug und der SP des Kantons zu entnehmen ist, haben 19 Privatpersonen beim Bundesgericht Beschwerde wegen Rechtsverweigerung erhoben.
Ende September dieses Jahres scheiterte im Zuger Kantonsrat die Einführung eines Gleichstellungsgesetzes, mit dem ein vom Bundesgericht gerügtes Gleichstellungsdefizit hätte behoben werden sollen (Ausgabe vom 30. September). Eine allfällige Behebung war notwendig geworden, weil das Bundesgericht im November 2010 zwar eine entsprechende Beschwerde ablehnte, dabei aber deutlich festhielt, dass der Kanton Zug in irgendeiner Form der in der Bundesverfassung verankerten Gleichstellung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen sowie der in der Kantonsverfassung festgeschriebenen Förderung der Gleichstellung nachzukommen habe. Tue der Kanton dies nicht, würde er verfassungswidrig handeln.
Dass damals überhaupt das Bundesgericht über die Gleichstellungspraxis im Kanton Zug hatte urteilen müssen, lag daran, dass der Kantonsrat auf Ende 2010 die Kommission für die Gleichstellung von Mann und Frau aufgehoben hatte.
Auf das Bundesgerichtsurteil folgten diverse parlamentarische Vorstösse, die sich des Themas annahmen. Aber: «Trotz verschiedener Vorstösse im Parlament haben weder der Regierungsrat noch der Kantonsrat seit der Aufhebung der Gleichstellungskommission in den vergangenen sechs Jahren nennenswerte Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann im Kanton Zug getroffen», heisst es in der gemeinsamen Medienmitteilung von ALG, SP und CSP. Dass nun Ende September dieses Jahres ein Gleichstellungsgesetz im Kantonsparlament scheiterte, ist der Auslöser für die Beschwerde. In der Kantonsratsdebatte wurde von bürgerlicher Seite argumentiert, Gleichstellung funktioniere durchaus ohne Gesetz, denn Gleichstellung sei eine Selbstverständlichkeit.
Die Beschwerde der 19 Privatpersonen vor Bundesgericht macht geltend, dass die politischen Behörden des Kantons – also Regierung und Kantonsrat – in den letzten sechs Jahren «keine zielführenden institutionellen oder verfahrensmässigen Vorkehrungen ergriffen haben», um dem Verfassungsauftrag nach Gleichstellung nachzukommen. Insbesondere sei seitens der Behörden nichts unternommen worden, um die Lohnungleichheit zu eliminieren. Damit würde das frühere Bundesgerichtsurteil missachtet.
«Die Beschwerdeführenden versprechen sich vom Bundesgericht zumindest, dass dieses das Versäumnis feststellt und die Zuger Behörden damit zum Handeln mahnt», heisst es in der Mitteilung weiter. Möglich sei auch, dass das Gericht die Massnahmen definiert und die Behörden zur Umsetzung zwingt. (haz)