WAHLEN: Parlament schraubt am System

Wer im Kanton Zug für den Kantonsrat kandidiert, muss künftig in der Gemeinde wohnen, für die er ins Rennen steigt. Das passt den beiden kleinen Parteien SP und GLP überhaupt nicht.

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Blick in den Zuger Kantonsratssaal: Wird das Parlament der Regierung und ihrer zurückhaltenden Haltung zu den NFA-Vorstössen folgen? (Archivbild Stefan Kaiser / Neue ZZ)

Blick in den Zuger Kantonsratssaal: Wird das Parlament der Regierung und ihrer zurückhaltenden Haltung zu den NFA-Vorstössen folgen? (Archivbild Stefan Kaiser / Neue ZZ)

Harry Ziegler

Mit der Einführung des Doppelten Pukelsheims kann im Kanton Zug ein Kantonsratskandidat in einer anderen Gemeinde kandidieren als in derjenigen, in der er seinen Wohnsitz hat. Dem will die CVP-Fraktion einen Riegel schieben. Eine entsprechende Motion wurde gestern mit 46 zu 28 Stimmen gutgeheissen – gegen den Widerstand der kleinen Parteien SP und GLP. Diese befürchten, Mandate zu verlieren, weil sie personell gar nicht in der Lage seien, Kandidaten in allen Zuger Gemeinden zu stellen. Parteien, die das können, seien deutlich im Vorteil. Und dieser Vorteil wird weiter ausgebaut. Die CVP erhielt gestern Unterstützung von FDP und von der Alternative-die Grünen. Sie befürwortet das Anliegen der CVP und lehnt die Motion nicht ab, wie gestern irrtümlich berichtet.

Anderes Zugehörigkeitsgefühl

Barbara Gysel (SP, Zug) stellte fest, dass es in Bezug auf die Wählenden einen «gesellschaftlichen Trend» zu geben scheine, wonach das Zugehörigkeitsgefühl zum Kanton höher gewichtet werde als jenes zur Gemeinde. Gerade deshalb sei die Motion der CVP abzulehnen. Gute Politikerinnen und Politiker seien in der Lage, sich für die Anliegen einer Gemeinde, aber auch für eine andere Region im Kanton einzusetzen. «Die Grenze der Gemeinde ist bei uns allen doch nicht das Ende des Horizonts», so Gysel. Die Möglichkeit, sich unabhängig vom Wohnsitz um ein Mandat im Kantonsparlament zu bewerben, wurde in den Wahlen im vergangenen Jahr genutzt. Damals kandidierten neun Personen ausserhalb ihrer Wohngemeinde. Alle stammten aus Reihen der SP und der GLP. Die neun Personen, die 2014 ausserhalb ihrer Wohngemeinde kandidierten, seien «kein Besorgnis erregendes Massenphänomen», sondern Einzelfälle, führte Gysel aus. Das sei nicht missbräuchlich, sondern in jedem Fall begründbar. «Alles andere wird durch die Bevölkerung sowieso abgestraft.»

«Sowohl als auch»

«Es ist in der Parteilogik strategisch notwendig, in möglichst vielen Gemeinden anzutreten», erklärte Gysel. Aber es genügt nicht: «Es sind langjährig vernetzte und verankerte Kandidierende gefragt.» Denn es sei nicht so, wie CVP und andere Parteien argumentierten, dass Kantonsparlamentarier eben doch zur Hauptsache Gemeindevertreter seien. «Sie sind sowohl Gemeinde- als auch Kantonsvertreter», so Gysel.

«Jede angestrebte Änderung des Wahlsystems erfolgt in der Regel aus eigennützigen Gründen», führte der Baarer SVP-Kantonsrat Markus Hürlimann aus. Die SVP sei zwar von dieser allfälligen Regeländerung nicht betroffen. Aber dennoch sei sie für eine Nichterheb­licherklärung der Motion. Vor allem, weil einerseits wichtige Fragen nicht beantwortet seien. So beispielsweise, was geschehe, wenn während der Legislatur der Wohnsitz gewechselt werde? Oder, wenn die Schriften kurz vor Abgabe des Wahlvorschlags in den gewünschten Wahlkreis verlegt würden? Zum anderen, weil man sich zu Recht fragen könne, ob das der «Motion zu Grunde liegende Problem überhaupt so gross ist, dass es einer Lösung bedarf».

CVP-Fraktionschef Andreas Hausheer (Steinhausen) wehrte sich gegen den Vorwurf, es gehe der Partei einzig um die eigenen Bedürfnisse. Sorge bereite jedoch, dass durch Kandidaturen ausserhalb der Wohnsitzgemeinde der Wille der Verfassung, wonach Mandate nach Massgabe der Bevölkerung auf die Gemeinden verteilt werden, verwässert werde.