Zuger Regierungsratswahlen: Die Kandidaturen sind bekannt

Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge ist am Montag abgelaufen. Für den Regierungsrat stellen sich zehn Kandidaten zur Wahl.

Drucken

Seit Montag, 30. Juli, steht fest, wen die Stimmbürger am diesjährigen Wahlsonntag, dem 7. Oktober 2018, wählen können. Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge ist um 17 Uhr abgelaufen. Für einen Sitz im siebenköpfigen Zuger Regierungsrat stellen sich zehn Kandidaten zur Wahl, wie die Staatskanzlei mitteilt.

Im Zuger Regierungsrat sitzen sieben Mitglieder. Am 1. Oktober bewerben sich zehn Kandidaten für die sieben Sitze in der Zuger Kantonsregierung. (Bild: Stefan Kaiser (26.Oktober 2016))

Im Zuger Regierungsrat sitzen sieben Mitglieder. Am 1. Oktober bewerben sich zehn Kandidaten für die sieben Sitze in der Zuger Kantonsregierung. (Bild: Stefan Kaiser (26.Oktober 2016))

Es sind dies die bisherigen Martin Pfister (1963, Allenwinden, CVP), Stephan Schleiss (1972, Steinhausen, SVP), Heinz Tännler (1960, Zug, SVP), Beat Villiger (1957, Baar, CVP) und die neu antretenden Barbara Gysel (1977, Zug, SP), Andreas Hostettler (1968, Baar, FDP), Andreas Hürlimann (1982, Steinhausen, ALG), Daniel Stadlin (1954, Zug, GLP), Silvia Thalmann-Gut (1961, Oberwil, CVP) und Florian Weber (1981, Walchwil, FDP).

Wahlvorschläge liegen bis am 1. August auf

Bis übermorgen Mittwoch, 1. August, um 17 Uhr, liegen die Wahlvorschläge bei der Staatskanzlei auf. Bis zu diesem Zeitpunkt können Mängel der Wahlvorschläge geltend gemacht werden. Danach können Mängel der Wahlvorschläge behoben werden; bei amtlichen Streichungen von Kandidaturen können neue Kandidierende vorgeschlagen werden. Nach Abschluss des Bereinigungsverfahrens am Mittwoch, 8. August, um 17 Uhr werden die bereinigten Wahlvorschläge im Amtsblatt publiziert. Diese Publikation erfolgt voraussichtlich am Freitag, 17. August.

Für die gemeindlichen Wahlen sind die Zuger Gemeinden zuständig. In den Gemeinden liegen die Wahlvorschläge für den Gemeinderat, das Gemeindepräsidium, den Kantonsrat, die Rechnungsprüfungskommission und deren Präsidium ebenfalls zur Einsicht auf. (red)