Menschen mit Behinderung wünschen sich im Kanton Zug mehr Autonomie

Um die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu eruieren, hat die Zuger Regierung direkt bei Betroffenen nachfragen lassen. Das sei ein innovatives Vorgehen, lobt der Projektleiter der beauftragten Instanz.

Andreas Faessler
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Der Kanton Zug ist bestrebt, Menschen mit Behinderung Leben und Alltag so gut wie möglich zu erleichtern. Ein wichtiges Zeichen hat der Kanton vor knapp zwei Jahren gesetzt mit der Lancierung des Projektes «InBeZug», welches in Namen und Zweck die individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung für Zugerinnen und Zuger mit Behinderung verfolgt.

Damit will das kantonale Sozialamt im Auftrag der Regierung Grundlagen für ein besseres Finanzierungssystem schaffen. Gelder sollen gezielter und wirkungsvoller eingesetzt werden, indem man sich konkret am Bedarf der einzelnen betroffenen Menschen mit Behinderung orientiert. So lautet das Motto des Projektes denn auch «Personen statt Pauschalen». Heisst, dass man sich vom aktuellen System der pauschalen Einrichtungsfinanzierung wegbewegen will hin zum individuellen und bedarfsabhängigen Einsatz der Finanzen. Auf diesem Weg fördert Zug die Selbst- und Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung noch stärker.

251 Personen wurden befragt

Nun hat der Kanton Zug einen weiteren bedeutenden Schritt gemacht: Im Vorfeld der anstehenden Planungsperiode hatte das kantonale Sozialamt bei der Hochschule Luzern (HSLU) eine Erhebung in Auftrag gegeben, im Rahmen derer Betroffene persönlich zu ihrer aktuellen Situation und ihren Wünschen hinsichtlich Wohnen, Arbeiten und Angebotsentwicklung befragt worden sind. Insgesamt 251 Zugerinnen und Zuger mit Behinderung sowie Angehörige haben mitgemacht.

Dieses Vorgehen ist innovativ: Gemäss Angaben des Projektleiters Alan Canonica vom Departement Soziale Arbeit der HSLU ist es das erste Mal, dass ein Kanton für seine Angebotsplanung die Erwartungen von Menschen mit Behinderung direkt bei denselben in Erfahrung bringt und die Ergebnisse in die Vorarbeiten einfliessen lässt. «Man darf sagen, dass der Kanton Zug damit Pionierarbeit leistet und Vorbildcharakter hat», so Alan Canonica. «Er beweist, dass ihm die Selbst- und Mitbestimmung Betroffener ein Anliegen ist und er auch die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen will, welche Menschen mit einer Behinderung eine unabhängige Lebensführung garantiert.»

Es sei bislang generell unüblich, für die Angebotsplanung den Bedarf direkt bei den Nutzerinnen und Nutzern zu erheben und diese auch gleich persönlich zu befragen. «Denn die periodische Bedarfsanalyse und Angebotsplanung ist grundsätzlich auf den Bedarf an Plätzen in stationären Einrichtungen ausgerichtet», erläutert Alan Canonica. Bisher seien die Planungen von Hearings mit sozialen Einrichtungen und deren eigenen Einschätzungen zum zukünftigen Bedarf an Plätzen sowie von der Prognose des Kantons abhängig gewesen.

«Handlungsbedarf für den Kanton Zug»

Die Resultate der Erhebung zeigen, dass ein Grossteil der Befragten Zugerinnen und Zuger zufrieden bis sehr zufrieden mit der momentanen Lebenssituation ist. Eine besonders deutliche Tendenz hat die Befragung hinsichtlich Wohnsituation ergeben: Viele Betroffene, die aktuell in einer sozialen Einrichtung oder bei Angehörigen leben, wünschen sich, zukünftig möglichst selbstständig zu wohnen, sei es alleine, mit der Lebenspartnerin respektive dem Lebenspartner oder mit der eigenen Familie. Kurzum: Die meisten Befragten möchten nicht auf ein Wohnheim angewiesen sein, sondern in den eigenen vier Wänden mit eigenem Hausschlüssel wohnen. Sie wünschen sich mehr Autonomie.

«Für den Kanton Zug ergibt sich somit ein unmittelbarer Handlungsbedarf», zieht Alan Canonica Fazit. «Es braucht einen Ausbau bei den individuellen Wohnformen mit ambulanter Unterstützung. Regierungsrat Andreas Hostettler, Direktor des Innern, unterstützt das Bestreben der Befragten: «Es ist wichtig, dass jeder Mensch die Möglichkeit erhält, sein Leben entsprechend seinen Wünschen und Fähigkeiten in die eigene Hand zu nehmen.» Menschen mit Behinderung traue man dies oft nicht zu. Für Hostettler ist die Erhebung durch die HSLU ein deutliches Zeichen: «Einerseits bestätigen die Ergebnisse den im Kanton Zug eingeschlagenen Weg, andererseits zeigen sie den Wunsch nach mehr Selbstbestimmung der Befragten klar auf.»

Kanton reagiert mit Gesetzesrevision

Motiviert durch die Resultate der Befragung wird der Kanton Zug bei der nun in Entwicklung befindlichen Angebotsplanung für die Periode 2020 bis 2022 konkrete ambulante Unterstützungsangebote für individuelles Wohnen verfolgen und das Projekt «InBeZug» weiterführen. Andreas Hostettler: «Wir brauchen künftig vielfältige und passende Angebote. Darauf reagieren wir jetzt mit der geplanten Revision des Gesetzes über soziale Einrichtungen.»

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