Von der Kultur zur Justiz

Drucken

Theilerhaus Das Verwaltungsgericht könnte die Räume im denkmalgeschützten Theilerhaus an der Zuger Hofstrasse nutzen. Damit wäre eine ursprünglich vorgesehene Umnutzung des Hauses für kulturelle Zwecke vom Tisch. Dies geht aus der Antwort der Regierung zu einer Interpellation der Fraktion der Alternative - die Grünen hervor.

Eine Grobbeurteilung inklusive Begehung des Hauses zeigten, dass eine Unterbringung des Verwaltungsgerichts im Theilerhaus möglich wäre. Beschlossen ist dies allerdings noch nicht, so die Regierung. Zur Zeit liefen beim Hochbauamt die entsprechenden Abklärungen. Falls das Theilerhaus für eine Nutzung durch das Verwaltungsgericht in Frage käme, würde die aktuelle Mietlösung im ZVB-Haus an der Aa hinfällig. Was laut Regierungsrat wieder für einen allfälligen Neubau des ZVB-Stützpunkts sinnvoll wäre. Das ZVB-Haus würde 2024 abgebrochen. Bis dahin müsste ein neuer Standort fürs Verwaltungsgericht gefunden sein. Würde das Verwaltungsgericht ins Theilerhaus verlegt, so würden entsprechende Beschlüsse des Regierungsrats und des Kantonsrats nötig.

Da das Verwaltungsgericht die oberen zwei Stockwerke und das Dachgeschoss belegen würde, bliebe noch das Erdgeschoss für eine kulturelle Nutzung.

Das Areal an der Hofstrasse, auf dem das denkmalgeschützte Theilerhaus (Baujahr 1896) steht, wurde 1989 vom Kanton gekauft und wird seither regelmässig unterhalten. (haz)