Vernehmlassung
Jetzt kann sich die Bevölkerung zum modernen Zuger Energiegesetz äussern

Das Zuger Kantonsparlament hat der Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes zugestimmt. Der Entwurf der Verordnung geht nun in die externe Vernehmlassung.

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Um Eigenstrom zu erzeugen, werden in der Regel Photovoltaikanlagen installiert wie hier im Roost in Zug.

Um Eigenstrom zu erzeugen, werden in der Regel Photovoltaikanlagen installiert wie hier im Roost in Zug.

Bild: zvg

Die Vernehmlassung zur totalrevidierten Verordnung zum Energiegesetz startet. Diese dauert bis Mitte November. Anschliessend wertet die Baudirektion die Ergebnisse aus, wie diese mitteilt. Das revidierte Energiegesetz und die dazugehörige Verordnung treten im ersten Quartal 2024 in Kraft. Für die Planungs- und die Baubranche sowie für die kommunalen Bauämter sind verschiedene Fachveranstaltungen geplant.

Der Kantonsrat hat im Januar der Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes und dem Rahmenkredit in der Höhe von 84 Millionen Franken zugestimmt. Vorgesehen sind unter anderem Massnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen in bestehenden Gebäuden. (rem)