Bis Ende August ist eine Gesetzesrevision in Vernehmlassung, mit der der Zuger Regierungsrat kantonsweit mehr und günstigere Kinderbetreuungsplätze schaffen will.
Die Zuger Regierung schickt ein Massnahmenpaket in die Vernehmlassung, das die Kinderbetreuung im Kanton Zug verbessern soll. Mit knapp 40 Millionen Franken pro Jahr möchte der Regierungsrat, wie er in einer Mitteilung schreibt, zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen. Und vor allem: Die Standortattraktivität des Kantons Zug weiter fördern.
Die 40 Millionen sollen voraussichtlich aus den Einnahmen der OECD-Mindeststeuer finanziert werden. Das kantonale Kinderbetreuungs- und das Schulgesetz müssten entsprechend angepasst werden. Die Gesetzesänderungen sind nun bis am 30. August in Vernehmlassung. Bis dahin können sich etwa Parteien, Verbände und andere interessierte Institutionen zum Vorschlag äussern.
Der Regierungsrat will die Gesetze in drei Punkten anpassen.
Erstens will der Regierungsrat mehr Betreuungsplätze in den Gemeinden schaffen. Das neue Gesetz würde die Gemeinden verpflichten, allen Kindern bis zum Primarschulabschluss einen Betreuungsplatz zu bieten, sofern die Eltern das wünschen. Dazu zählen Plätze in einer Kita oder Tagesfamilie, die den ganzen Tag abdecken, sowie Betreuungsangebote nach der Schule oder in den Ferien.
Mit diesem bedarfsgerechten Angebot sollen, so der Regierungsrat, die unterschiedlichen Kinderbetreuungsangebote in den Zuger Gemeinden vereinheitlicht werden.
Zweitens will der Regierungsrat die Kinderbetreuung günstiger. In der Vorschulzeit soll der Kanton Zug neu ein Drittel der durchschnittlichen Kinderbetreuungskosten übernehmen. Der Beitrag wird den Erziehungsberechtigten unabhängig von ihrem Einkommen ausgerichtet. Während der Schulzeit soll sich der Kanton ebenfalls an den Kosten der schulergänzenden Betreuung beteiligen. Er würde den Gemeinden eine Pauschale entrichten.
Die Gemeinden wären weiterhin zuständig, das Betreuungsangebot auch für Eltern mit geringem Einkommen erschwinglich zu machen. Im Vorschulbereich soll nun – drittens – die gemeindliche Unterstützung mittels Betreuungsgutscheinen erfolgen. Ein solcher Gutschein könnte kantonsweit in einer anerkannten Kindertagesstätte oder eine Tagesfamilie nach Wahl eingelöst werden. (lil)