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Zug
Über ein Jahr lang zweigt eine Zugerin Geld von ihrem Chef ab. Ehe der Schwindel auffliegt, landen 47'753 Franken auf dem Privatkonto der 32-Jährigen. Sie war Finanzchefin bei einem Zuger Technologieunternehmen.
Normale Leute sind schon froh, wenn der Lohn einmal im Monat kommt. Bei ihr musste das zweimal monatlich passieren. Mindestens. Indem sie sich in regelmässigen Abständen Geld vom Geschäfts- auf ihr Privatkonto überwies, ergaunerte sich eine Zuger Buchhalterin 47'753 Franken von ihrem Arbeitgeber. Das zeigt ein Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft, der seit wenigen Tagen öffentlich einsehbar ist.
Im Dezember 2018 gingen erstmals unrechtmässig 7500 Franken auf dem Konto der Frau ein, die damals Finanzchefin eines kleinen Zuger Technologieunternehmens war. Im Buchhaltungsprogramm hatte sie vermerkt, der Betrag sei für die Ausgleichskasse des Kantons Zug gedacht. Zwei weitere Male gab sie eine Versicherungsgesellschaft als falsche Zahlungsempfängerin an. Und hätte sie die Wahrheit gesagt, wäre das Unternehmen ein sehr guter Kunde eines Paketservices gewesen: Fast 27'000 Franken habe sie dem Zusteller bezahlt, log die Buchhalterin ihren Chefs vor. Um nicht aufzufliegen, hatte sie per Photoshop alte Rechnungen verändert, Liefernummern und Rechnungsbeträge manipuliert.
Das geht gut bis zum 17. März 2020. An diesem Tag verbucht sie die letzte falsche Zahlung; 1257 Franken, wieder an den Paketservice. Dann fliegt die Frau, die ihr Studium 2017 mit dem Bachelor in Business Administration abgeschlossen hatte und wenig später als Praktikantin im Unternehmen anfing, auf.
Nach wenigen Monaten Untersuchung und einem Geständnis verurteilt die Staatsanwaltschaft Zug die Frau wegen Veruntreuung, Urkundenfälschung und ungetreuer Geschäftsbesorgung zu 180 Tagessätzen Geldstrafe à 90 Franken. Zahlen muss sie vorerst nichts, die Strafe wird bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Lediglich für 3200 Franken Busse muss sie ins Portemonnaie greifen. Hinzu kommen 4700 Franken Verfahrenskosten. Und natürlich muss sie das ergaunerte Geld zurückzahlen. Wie es im Strafbefehl heisst, ist das bereits passiert.
Am Ende waren es beinahe 48'000 Franken. Bei der Masche mit der Selbstüberweisung hat sie es nicht belassen. Sie zahlte auch private Rechnungen auf Geschäftskosten. Etwa 182 Franken für Briefmarken. Und 140 Franken an den Paketservice.