Ukraine
Beschulung ukrainischer Flüchtlingskinder: Gemeinden sollen sich am Ausgleichstopf beteiligen

Die Gemeinden mussten schnell reagieren, als es darum ging, ukrainische Flüchtlingskinder in die Schule einzugliedern. Nun soll eine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung festgelegt werden.

Vanessa Varisco
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Die Zuger Schulen sind gefordert, seit der Ukraine-Krieg ausgebrochen ist und der Flüchtlingsstrom auch den Kanton erreichte. Gemeinden und Kanton handelten zügig, suchten gemeinsam Lösungen. Aus Kapazitätsgründen werden zum Beispiel Flüchtlingskinder, die in Menzingen untergebracht sind, in Baar beschult.

Nachdem man anfangs schnell und pragmatisch reagierte, drängen sich nun Finanzierungsfragen auf. Das schreibt auch die Regierung, die Bericht und Antrag zu einem Kantonsratsbeschluss betreffend Beschulung schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine vorlegt.

Quintessenz des Berichts: Der Kanton will eine Einschulungspauschale für Flüchtlinge einführen und man will einen solidarischen Kostenteiler festlegen. Letzteres ist deshalb nötig, weil die Gemeinden sehr unterschiedlich betroffen sind von Flüchtlingen im schulpflichtigen Alter.

Ausbezahlt wird an die Aufenthaltsgemeinde

Der Kanton vergütet den Gemeinden pro Schülerin und Schüler aus der Ukraine einmalig eine Einschulungspauschale in der Höhe einer Normpauschale im Jahr 2022. Stichtag dafür ist der 15. November 2022. Was bedeutet, dass die Einschulungspauschale für jede bis dahin eingeschulte Schülerin und jeden Schüler rückwirkend entrichtet wird.

Das Kriterium, aufgrund dessen eine Pauschale an die Gemeinde ausbezahlt wird, ist der Aufenthaltsort. Für die Weiterleitung der Einschulungspauschale an die Gemeinde, welche die Beschulung tatsächlich übernommen hat, sind die betroffenen Gemeinden selber zuständig.

Solidarische Kostenaufteilung wegen ungleicher Betroffenheit

Nach der Entrichtung der Einschulungspauschale beteiligt sich der Kanton gemäss den bereits bestehenden gesetzlichen Grundlagen an den Beschulungskosten via Normpauschale jeweils für das kommende Kalenderjahr. Der Regierungsrat schreibt weiter:

«Neben der einmaligen Einschulungspauschale soll aufgrund der ungleichen Betroffenheit die solidarische Kostenverteilung zwischen den Gemeinden geregelt werden.»

Rechnungstellung und Auszahlung werden durch den Kanton vorgenommen und verrechnet, sodass die Finanzflüsse netto erfolgen. Massgebend sei hierbei der Schulort. Die Gemeinden müssen die Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine zur Durchführung dieses solidarischen Kostenausgleichs in einer separaten Statistik führen und dem Kanton melden. Das Amt für gemeindliche Schulen nehme die Meldungen entgegen und kontrolliere diese für die nachfolgende Abrechnung.

Da ist auch Flexibilität gefordert, wie dem Bericht zu entnehmen ist: Da die Lage dynamisch bleibe, sich der Aufenthaltsort der Geflüchteten im Kanton gegebenenfalls rasch verändern könne und die Gemeinden einander bei der Beschulung helfen, müssten die Schülerinnen- und Schülerzahlen für den solidarischen Kostenteiler an mehreren Stichtagen erfasst werden.

Finanzielle Auswirkungen nicht abschliessend prognostizierbar

Weil unklar ist, wie viele Flüchtlinge genau im Kanton ankommen werden, kann nicht exakt vorhergesagt werden, welche finanziellen Auswirkungen die Beschulung hat. Die Prognosen stützen sich auf die Annahme von 300 Kindern im schulpflichtigen Alter. Davon ausgehend würde der Kanton 2022 rund 1,8 Millionen Franken ausgeben für deren Beschulung. Der zwischengemeindliche Kostenausgleich beeinflusst diesen Betrag nicht, da der Kanton lediglich als Clearingstelle fungiert.

Pro Quartal beläuft sich die Ausgleichssumme für die Gemeinden auf 1,2 Millionen. Die Gemeinden beteiligen sich je nach Bevölkerungsanzahl am Ausgleichstopf. Die Stadt zahlt so etwa 288'000 Franken, während die kleinere Gemeinde Neuheim 21'000 Franken bezahlt.

Verteilung nach Gemeinden.

Verteilung nach Gemeinden.

Quelle: Kanton Zug

Pro Quartal beläuft sich die Ausgleichssumme für die Gemeinden auf 1,2 Millionen. Die Gemeinden beteiligen sich je nach Bevölkerungsanzahl am Ausgleichstopf. Die Stadt zahlt so etwa 288’000 Franken, während die kleinere Gemeinde Neuheim 21’000 Franken bezahlt.

An der Kantonsratssitzung vom 2. Juni soll die Kommission dafür bestellt werden, in der Juli- und Augustsitzung wird der Antrag in erster und zweiter Linie beraten. Eine allfällige Volksabstimmung ist im März 2023 geplant. Der Antrag würde bei einer Annahme rückwirkend per 1. April 2022 in Kraft treten.