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Zug
Der Kanton Zug zahlt einer Firma aus der Baubranche 20'000 Franken aus, die zu diesem Zeitpunkt weniger als 10 Franken auf dem Konto hat, wie später bekannt wird. Der Geschäftsführer und einzige Verwaltungsrat wird wegen Urkundenfälschung und Betrugs bestraft.
20'000 Franken – so viel hat eine Bank einer Zuger Firma als Covid-19-Kredit ausbezahlt. Allerdings hätte die Firma keinen Anspruch darauf gehabt. Der damals einzige Verwaltungsrat der Firma hat gemäss Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft nie die Absicht gehabt, den Kredit zur Sicherung der Firmenfinanzen zu gebrauchen. Stattdessen hat sich der 41-Jährige verschiedene Male Beträge privat ausbezahlt.
An den Kredit ist er gekommen, weil er falsche Angaben zur Situation der Firma machte. Die Staatsanwaltschaft spricht ihn im Strafbefehl deshalb schuldig des Betrugs, der Urkundenfälschung sowie der Unterlassung der Buchführung. Dafür wird er zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 40 Franken bei einer Probezeit von drei Jahren verurteilt sowie zu einer Verbindungsbusse von 1200 Franken. Und selbstverständlich muss er dem Staat die bereits ausbezahlte Summe von 20'000 Franken mitsamt Zinsen zurückzuzahlen.
Der Verwaltungsrat gab auf dem standardisierten Kreditantrag an, seine Firma sei in ihrer Existenz durch die Coronapandemie bedroht, habe 2019 einen Umsatz von gut 400'000 Franken gemacht und beschäftige vier Angestellte. Er bestätigte zudem mit seiner Unterschrift, den Kredit ausschliesslich für die Liquiditätsbedürfnisse der Firma zu verwenden sowie die Rückzahlung des Kredits bei Fälligkeit. Ohne diese Zusicherungen, die sich später als unwahr herausstellten, hätte die Firma den Kredit gar nicht erhalten.
Die entsprechenden Erklärungen des Verwaltungsrats waren also unwahr – und er wusste es. Weder erzielte die Firma 2019 einen Umsatz von 400'000 Franken, noch verfügte sie über Angestellte. Effektiv war die Firma per Ende 2019 «inaktiv, illiquid, überschuldet und führte kein Gewerbe mehr aus», schreibt die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl. Die Firma war also praktisch bankrott.
Nachdem der Kredit in der Höhe von 20'000 Franken auf das Konto der Firma – am Tag der Überweisung wies dieses einen Saldo von wenig mehr als 10 Franken auf – überwiesen war, verbrauchte der Verwaltungsrat den Kredit innert vier Tagen, indem er sich und seiner Ex-Frau grössere Summen zukommen liess. Die Zuger Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der Mann nie im Sinne hatte, den Kredit für die Firma zu verwenden und zudem billigend in Kauf nahm, den Kredit nicht zurückzahlen zu können oder zu wollen.
Hinzu kommt, dass es der damals einzige Verwaltungsrat unterliess, der gesetzlichen Pflicht zur Buchführung nachzukommen. Die genaue Vermögenslage der Firma war dadurch nicht ersichtlich. Über die Gesellschaft wurde schliesslich im Juli des vergangenen Jahres der Konkurs eröffnet.