Aktuell können Privatpersonen nur kantonale Notverordnungen vor Gericht anfechten. Dieses Recht soll nun auf eidgenössische Notverordnungen ausgedehnt werden.
Die SVP-Fraktion im Zuger Kantonsrat nimmt sich – nach den Diskussionen um die Anwendung von Notrecht durch den Bund im Fall der Credit Suisse – des Themas an. Konkret verlangt sie in einer Motion, dass die Bundesversammlung «die gesetzlichen Grundlagen im Bundesgerichtsgesetz (BGG) sowie in allfälligen weiteren Erlassen schafft, um die rasche Anfechtung von Notrecht (Notverordnungen und Notverfügungen) vor Bundesgericht zu ermöglichen.»
Begründet wird das Begehren damit, dass Privatpersonen bislang nur kantonale Notverordnungen direkt vor Gericht anfechten können, nicht aber nationale. «Damit muss stets ein konkreter Einzelfall abgewartet werden, um die Rechtmässigkeit bundesrätlichen Notrechts gerichtlich klären zu lassen.» Und das in der Regel über mehrere Instanzen. Daraus folgt, dass «Grundsatzurteile häufig erst Jahre später ergehen.»
Notrecht tritt jeweils sofort in Kraft und untersteht keinem Referendum. Deshalb kann sich niemand politisch dagegen wehren. Lediglich die Gerichte könnten einen allfälligen Missbrauch des Notrechts stoppen. Die Standesinitiative verlangt nun, dass nationale Notverordnungen und Notverfügungen mit Beschwerde rasch vor Bundesgericht angefochten werden können.