Stadt Zug
Was hat der Stadtrat von Missständen bei der Kulturstelle tatsächlich gewusst?

Gegen Mitarbeitende der Fachstelle Kultur wurde eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Der Stadtrat sah die Vorwürfe darin nicht bestätigt. Nun wollen zwei Fraktionen im Stadtparlament vertiefte Auskünfte.

Harry Ziegler
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Eine Aufsichtsbeschwerde vom Oktober 2018 gegen Mitarbeitende der städtischen Fachstelle Kultur warf diesen vor, mehrfach gegen Verordnungen verstossen sowie Bestimmungen umgangen zu haben und die Ausstandspflicht missachtet und Richtlinien der städtischen Finanzverordnung nicht eingehalten zu haben. Das sind happige Vorwürfe. Der Stadtrat antwortete im Januar 2019, dass keine Veranlassung gegeben sei, aufsichtsrechtlich einzuschreiten. Es seien weder Missstände noch eine Vernachlässigung öffentlicher Aufgaben durch die Fachstelle Kultur zu erkennen.

Da sind die Fraktionen der SVP und der GLP im Grossen Gemeinderat anderer Meinung. Sie verlangen in einer Interpellation weiterführende Antworten.

Zweifel am Erkennen des Handlungsbedarfs

«Die Antwort auf die Aufsichtsbeschwerde steht in fundamentalem Widerspruch zu den damals tatsächlich vorhandenen Missständen», schreiben die Fraktionen. Sie bemängeln vor allem, dass der Stadtrat keinerlei Konsequenzen aus den Vorkommnissen gezogen habe. «Die neue Abteilung Kultur wurde gemäss seiner Aussage aus Gründen des Bevölkerungswachstums eingeführt und die Entwicklung einer neuen Kulturstrategie wurde bereits in der vergangenen Legislatur angedacht. Es darf deshalb bezweifelt werden, dass der Handlungsbedarf tatsächlich erkannt wurde», so die Fraktionen.

Sie stellen deshalb dem Stadtrat fünf Fragen, die zu einer Klärung der damaligen stadträtlichen Handlungsweise beitragen sollen:

  1. Wie stellt sich der Stadtrat heute zu der Aufsichtsbeschwerde und seiner damaligen Antwort? Welche Lehren und Konsequenzen zieht der Stadtrat daraus?
  2. Warum wurden die in der Aufsichtsbeschwerde geäusserten Hinweise und beschriebenen Missstände nicht ernst genommen, obwohl sie gemäss Ergebnissen der Sonderprüfung zutreffend waren? Gab es in der Vergangenheit noch weitere Hinweise auf die Missstände?
  3. Wer war für die Beantwortung der Aufsichtsbeschwerde verantwortlich? Waren die Missstände in der Kulturstelle dem Stadtrat und dem Stadtschreiber damals bekannt? Ab welchem Zeitpunkt hatte der Stadtrat Kenntnis von den Missständen?
  4. Warum werden berechtigte Hinweise aus der Bevölkerung zu Missständen in der städtischen Verwaltung ignoriert und nicht ernst genommen? Was wird der Stadtrat tun, um einen noch grösseren Vertrauensverlust zu verhindern?
  5. Ist der Stadtrat bereit, dem Grossen Gemeinderat die Beschwerdeschrift und seine Antwort auf diese zur Einsicht zur Verfügung zu stellen?

Ruhe dürfte wohl in der städtischen Kultur noch länger nicht einkehren.