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Zentralschweiz
Zug
Gegen Mitarbeitende der Fachstelle Kultur wurde eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Der Stadtrat sah die Vorwürfe darin nicht bestätigt. Nun wollen zwei Fraktionen im Stadtparlament vertiefte Auskünfte.
Eine Aufsichtsbeschwerde vom Oktober 2018 gegen Mitarbeitende der städtischen Fachstelle Kultur warf diesen vor, mehrfach gegen Verordnungen verstossen sowie Bestimmungen umgangen zu haben und die Ausstandspflicht missachtet und Richtlinien der städtischen Finanzverordnung nicht eingehalten zu haben. Das sind happige Vorwürfe. Der Stadtrat antwortete im Januar 2019, dass keine Veranlassung gegeben sei, aufsichtsrechtlich einzuschreiten. Es seien weder Missstände noch eine Vernachlässigung öffentlicher Aufgaben durch die Fachstelle Kultur zu erkennen.
Da sind die Fraktionen der SVP und der GLP im Grossen Gemeinderat anderer Meinung. Sie verlangen in einer Interpellation weiterführende Antworten.
«Die Antwort auf die Aufsichtsbeschwerde steht in fundamentalem Widerspruch zu den damals tatsächlich vorhandenen Missständen», schreiben die Fraktionen. Sie bemängeln vor allem, dass der Stadtrat keinerlei Konsequenzen aus den Vorkommnissen gezogen habe. «Die neue Abteilung Kultur wurde gemäss seiner Aussage aus Gründen des Bevölkerungswachstums eingeführt und die Entwicklung einer neuen Kulturstrategie wurde bereits in der vergangenen Legislatur angedacht. Es darf deshalb bezweifelt werden, dass der Handlungsbedarf tatsächlich erkannt wurde», so die Fraktionen.
Sie stellen deshalb dem Stadtrat fünf Fragen, die zu einer Klärung der damaligen stadträtlichen Handlungsweise beitragen sollen:
Ruhe dürfte wohl in der städtischen Kultur noch länger nicht einkehren.