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Zug
Die Zürich Invest AG plant auf vier Parzellen an der Chamerstrasse ein Gebäude mit 38 Mietwohnungen mit «Attributen einer Stadtvilla». Der Bauherr preist sein Projekt mit der Bemerkung an, dass von allen Wohnungen die Rigi zu sehen sei.
Verdichten ist angesagt, denn bebaubarer Boden ist gewollt rar. Die Konsequenz dieser Politik liegt auf der Hand. Selbst Bauten, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstanden, fallen zunehmend der «Abrissbirne» zum Opfer. Wer mit offenen Augen durch die Stadt Zug läuft, trifft an verschiedenen Orten solche Weiterentwicklungen an. Jetzt beginnt die Optimierung des Baugrundes an der Chamerstrasse. Die Zürich Invest AG hat einen einfachen Bebauungsplan bei der Stadt Zug öffentlich auflegen lassen, der auf vier Parzellen, die an die Oeschwiese angrenzen, den Bau eines einzelnen Baukörpers vorsieht. Der Investor vergleicht den geplanten Baukörper mit einem Schmetterling. Wer die Pläne, welche auf der Website der Stadt Zug einsehbar sind, anschaut, der stellt schnell fest: Es handelt sich nicht um eine sterile Blockrandüberbauung, wie sie in der Stadt Zug zum Beispiel in unmittelbarer Nähe der Gut-Hirt-Kirche in den vergangenen Jahren entstanden ist.
Das hat auch damit zu tun, dass die geplante Baute allen Mietern – es sind 38 Wohneinheiten vorgesehen – einen Blick auf den Rigi gewähren soll. Wie es sich für Wohnungen «mit Attributen einer Stadtvilla» eben gehört. Diese Bemerkung lässt auf die angepeilte Mieterschaft schliessen. Weiter heisst es im Baubeschrieb: «Inmitten des sich verdichtenden Quartiers schlagen wir eine Wohninsel mit 38 Wohnungen vor, die auf dem Wohnungsmarkt einzigartig sind.» Im gleichen Papier ist auch noch erwähnt, dass in diesem Gebiet «ein intimer Ort» entstehen soll. Als Gemeinschaftsraum dient bei der geplanten Baute die Dachterrasse. Zur Erfüllung des Einsichtschutzes hat die Bauherrschaft ein Hochparterre eingeschoben. Ein weiterer Vorteil, so der Investor, sei, dass alle Balkone dieser Liegenschaft in der Form eines Schmetterlings so aufgereiht sind, dass die Mieterschaft einen zweiseitigen Blick geniessen kann. Es sind Wohnungen in drei Konfigurationen vorgesehen: 15 2,5-Zimmer-, 3 3,5-Zimmer- und 20 4,5-Zimmer-Wohnungen. Ferner ist erwähnt, dass die Aussenräume den Wohnraum wie ein zusätzliches Zimmer erweitern. Das gelinge dadurch, da die Balkone «absolut privat und zweiseitig von eigenen Räumen umschlossen sind».
Wie dem Bebauungsplan ebenfalls zu entnehmen ist, legt die Bauherrschaft grossen Wert auf eine gepflegte Umgebung. Einheimische Gräser sollen den Gartensaum bilden und «führen die Nähe und Stimmung des Seeufers weiter». Wer sein Ich ab und an länger im Bereich der vom motorisierten Individualverkehr stark genutzten Chamerstrasse aufhält, der dürfte staunen, wenn er das Folgende liest: «Mit einer sanften Geräuschkulisse aus dem Rauschen der Gräser im Wind und dem leisen Plätschern eines Wasserspiels beim Hauseingang soll ein Gefühl von Ferien beim Nachhausekommen vermittelt werden.» Womöglich hat der Investor mit vorhergehendem Ausspruch etwas gar dick aufgetragen.
Wie vom Ablauf her vorgesehen, hat sich auch die Stadtbildkommission ihre Gedanken zum Bauprospekt gemacht. Die Umsetzung von deren Kriterien sind eine Voraussetzung, dass es bei einem Bebauungsplan weitergehen kann. Die Kommission hat zum Beispiel die Frage aufgeworfen, wie die Baute gegen aussen abzugrenzen ist. Eine Lärmschutzwand entlang der Chamerstrasse, so die Stadtbildkommission, sei «keine geeignete Lösung». Ein Erdwall könne hingegen ein «gangbarer» Weg sein. Die Stadtbildkommission anerkannte dabei «bedauernd», dass ein solcher Lärmschlucker eine «technische Notwendigkeit» darstelle. Erfreut nahm das Expertengremium davon Kenntnis, dass das geplante Wohnhaus von einer in der Höhe reduzierten Umfriedung geplant sei.
Kritisch in der Sache bescheinigte die Stadtbildkommission letztlich dem Schmetterling-Wohnhaus an der Chamerstrasse in Zug eine «besonders gute städtebauliche Einordnung in das Siedlungs- und Landschaftsbild». Ferner bemerkte das Gremium, dass die Bauherrschaft auch die Dachflächen ins Baukonzept habe einfliessen lassen. Die Stadtbildkommission wies in diesem Punkt zudem auf die «Zuger Mischung» hin. In die Kategorie «Zuger Finish» dürften hingegen die von der Bauherrschaft gesuchten Mietparteien gehören. In dieses Raster passen die derzeitigen Mieterinnen und Mieter kaum.