Regierungsrat für Kiesabbaustandort Hatwil/Hubletzen in Cham

Der Regierungsrat befürwortet die Festsetzung des Kiesabbaustandorts Hatwil/Hubletzen in Cham im kantonalen Richtplan und unterstützt die von der Baudirektion vorgeschlagene Perimetererweiterung. Die Anpassung des Zuger Richtplanes wird im Frühjahr 2019 in die öffentliche Auflage gehen.

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Im Gebiet Hatwil/Hubletzen soll Kies abgebaut werden. (Bild: Werner Schelbert (14. März 2018))

Im Gebiet Hatwil/Hubletzen soll Kies abgebaut werden. (Bild: Werner Schelbert (14. März 2018))

Im kantonalen Richtplan ist das Abbau- und Rekultivierungsgebiet «Hatwil/Hubletzen», Gemeinde Cham, im Jahre 2009 als Zwischenergebnis für die langfristige Kiesversorgung aufgenommen worden (siehe Richtplankarte Gebiet Hatwil/Hubletzen), teilt der Zuger Regierungsrat mit. Basis für die damalige Einstufung bildete eine umfassende Beurteilung verschiedener möglicher Abbaustandorte im Rahmen des Kieskonzepts 2008. Mit dem Richtplaneintrag hat der Kantonsrat die zuständige kantonale Behörde beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Standortgemeinde und den betroffenen Grundeigentümern die definitive Abgrenzung vorzunehmen und diese dem Kantonsrat im Zeitraum zwischen 2015 und 2020 zur Festsetzung im Richtplan vorzulegen.

Richtplankarte Gebiet Hatwil/Hubletzen

Richtplankarte Gebiet Hatwil/Hubletzen

Abbaustandort Hatwil/Hubletzen

Diesem Richtplanauftrag folgend, hat sich eine breit abgestützte Begleitgruppe in den letzten Monaten unter Leitung der Baudirektion intensiv mit der Fragestellung einer Festsetzung für das Kiesabbaugebiet «Hatwil/Hubletzen» auseinandergesetzt. Neben den Grundeigentümern, der Standortgemeinde, der Abbauunternehmung, Umweltorganisationen, dem Bundesamt für Raumentwicklung und den kantonalen Fachstellen wirkten auch die zürcherischen Nachbargemeinden Knonau und Maschwanden am Prozess mit. «Bevor das Geschäft in die öffentliche Mitwirkung geht, hat die Baudirektion die Haltung des Regierungsrats abgefragt. Der Regierungsrat befürwortet die Festsetzung des Abbaustandorts im Richtplan und befindet die von der Baudirektion vorgeschlagenen Anpassungen des Perimeters für gut», lässt sich der Zuger Baudirektor Urs Hürlimann in der Medienmitteilung zitieren.

Vergrösserter Perimeter

Verschiedene neue Erkenntnisse sind bei der Perimeterfestlegung eingeflossen. Insbesondere ist in den vergangenen Jahren die Geologie und die Hydrologie im Gebiet Hatwil/Hubletzen vertieft untersucht worden. Um die für die Kiesgewinnung ergiebigen Schotterschichten optimal auszunutzen, muss der Perimeter weiter nach Osten ausgedehnt werden (siehe Abbildung Neuer Perimeter für den Abbau von Kies). Im erweiterten Perimeter wird mit einem abbaubaren Kiesvolumen von 9 bis 10 Millionen Kubikmeter gerechnet. Mit dem neuen Perimeter kann auf die geologischen Gegebenheiten reagiert, die Quelle Hatwil besser geschützt, die Erschliessung des Abbaugebiets vereinfacht und letztlich auch die Grundlage für einen wirtschaftlichen Kiesabbau geschaffen werden. Das Hatwilerholz mit einer Grösse von 7 Hektaren muss vorübergehend gerodet werden.

Neuer Perimeter für den Abbau von Kies (rote Umrandung).

Neuer Perimeter für den Abbau von Kies (rote Umrandung).

Begleitende Massnahmen

Der Regierungsrat erteilte der Baudirektion weitere Aufträge im Zusammenhang mit der Kiesversorgung. Einerseits soll die Baudirektion zusammen mit der Bauwirtschaft griffige Massnahmen für die Erhöhung des Anteils des Recyclingmaterials im Hoch- und Tiefbau ergreifen. Andererseits soll die Baudirektion bei der Erteilung von Abbaubewilligungen die Abbaumenge so limitieren, dass exzessive Kiesexporte künftig unterbleiben. Damit will die Regierung auf zwei zuletzt häufig geäusserte Kritikpunkte im Zusammenhang mit dem Kiesabbau reagieren.

Die Baudirektion wird als nächstes die gewonnenen Erkenntnisse in einem raumplanerischen Bericht zusammenstellen. Dieser wird danach öffentlich aufgelegt, so dass sich die Bevölkerung zur Richtplanfestsetzung äussern kann. Dies dürfte im kommenden Frühjahr stattfinden. Abschliessend wird die Richtplananpassung dem Kantonsrat zum Entscheid vorgelegt. (haz/PD)