REGIERUNGSRAT: Die Linken fordern die CVP heraus

Klar ist jetzt: Um den frei werdenden Exekutivsitz wird in einer echten Wahl gerungen. Noch nicht klar ist, ob die CVP dabei auch mit bürgerlicher Konkurrenz zu rechnen hat.

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Peter Hegglin (CVP) am Sonntag im Zuger Wahlzentrum. (Bild Maria Schmid)

Peter Hegglin (CVP) am Sonntag im Zuger Wahlzentrum. (Bild Maria Schmid)

Harry Ziegler

Nach der Wahl von Finanzdirektor Peter Hegglin (CVP) in den Ständerat bringen sich die Parteien für die Ersatzwahl in Stellung. Allen voran die CVP. «Die CVP beansprucht selbstverständlich weiterhin zwei Sitze im Regierungsrat», erklärt Martin Pfister, Präsident der Kantonalpartei. «Die CVP wird am 4. November eine Zentralvorstandssitzung und eine Delegiertenversammlung durchführen und voraussichtlich dann über die Kandidatur entscheiden. Im Moment sind die Ortsparteien und die Gruppierungen eingeladen, Vorschläge einzureichen», sagt der Parteipräsident.

Pfister selber gilt als aussichtsreicher Kandidat für die Nachfolge Hegglins. Bei der letzten Regierungsratswahl im Oktober 2014, bei der die CVP mit drei Kandidaten (zwei Bisherigen und Martin Pfister) antrat, erreichte der 52-Jährige das absolute Mehr und musste der bisherigen Regierungsrätin Manuela Weichelt (Alternative-die Grünen) nur knapp den Vortritt lassen: Weichelt bekam damals 205 Stimmen mehr als Pfister. Ob die CVP mit einem oder mit zwei Kandidaten antritt, ist noch nicht klar.

SP will Auswahl ermöglichen

Grundsätzlich bestreitet keine bürgerliche Partei den Anspruch der CVP auf den frei werdenden Sitz im Siebner­gremium. Bereits aber ist angekündigt, dass den Zuger Stimmbürgerinnen und -bürgern – unabhängig vom Entscheid der CVP – eine Auswahl ermöglicht werden soll. Dass nämlich die SP an der Ersatzwahl teilnimmt, ist für die Parteipräsidentin Barbara Gysel klar. «Es gibt keinen Grund, nicht anzutreten. Wir wollen schliesslich zurück in die Regierung. Wann und wie wir das schaffen, muss in den Gremien allerdings noch weiter diskutiert werden.»

Unterstützung erhält die ­angekündigte SP-Kandidatur von den Grünen, wie deren Präsidentin Barbara Beck-Iselin versichert. Dies mit dem Vorbehalt, dass die Partei nicht doch noch selber antritt. Beck-Iselin: «Über eine Kandidatur haben wir noch nicht definitiv entschieden.»

FDP laviert noch

FDP und SVP hingegen wollen mit allfälligen eigenen Nominationen zuwarten, bis die CVP entschieden hat, mit wem sie die Nachfolge Hegglins antreten will. «Grundsätzlich bestreiten wir den Anspruch der CVP auf diesen Sitz im Regierungsrat aufgrund der Parteienstärke nicht», führt der Präsident der kantonalen FDP, Jürg Strub, aus. «Wir werden die Situation nach dem Beschluss der CVP vom 4. November beurteilen. Je nach Wahlvorschlag werden wir uns aber vorbehalten, entsprechend zu reagieren», erklärt er. «Aus demokratiepolitischer Sicht besteht die Forderung nach einer echten Wahl, was bisher auch immer ein Anliegen der CVP war.»

Damit lässt Strub offen, ob ein allfälliger CVP-Kandidat Martin Pfister mit der Unterstützung der FDP rechnen könnte. Pfister soll dem Vernehmen nach nicht allen FDP-Entscheidungsträgern genehm sein. Allerdings steht die FDP ein Stück weit in der Schuld der CVP. Denn ohne die Listenverbindung, die die FDP mit CVP und GLP für die eidgenössischen Wahlen vom letzten Sonntag eingegangen ist, stünde der Freisinn im Kanton Zug jetzt wohl ohne Nationalrat da.

Für die SVP «noch zu früh»

Ähnlich wie bei der FDP tönt es bei der Volkspartei: «Es ist für uns noch etwas früh, um unser Vorgehen bei der Ersatzwahl in den Regierungsrat festzulegen», sagt Thomas Aeschi, Präsident der SVP des Kantons Zug. «Wir werden uns entscheiden, wenn wir wissen, mit wem die CVP ins Rennen steigt.»

Wahlen im Januar

Regierungsratst. Peter Hegglin wird sein Amt als Regierungsrat abgeben. Weil Hegglin im Majorzsystem gewählt wurde, wird es eine Ergänzungswahl geben. Gemäss Landschreiber Tobias Moser hat der Regierungsrat diese auf den 17. Januar 2016 angesetzt. «Nach der Kantonsverfassung dürfen in den eidgenössischen Räten keine Mitglieder des Zuger Regierungsrats Einsitz haben», führt Moser aus. «Das Gesetz sieht aber für diese Unvereinbarkeit von Ämtern eine Übergangsregelung vor. Danach muss ein in das Bundesparlament gewähltes Regierungsmitglied innert 14 Tagen schriftlich erklären, auf welches Amt es verzichtet.» Bis zur Übernahme des Amts durch eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger dürfe das verzichtende Regierungsmitglied im Amt bleiben.