In den Jahren 2012 bis 2014 gelang es der Zuger Polizei, einen Drogenring zu zerschlagen. Seit gestern steht einer der mutmasslichen Drahtzieher vor Gericht. Er ist geständig, sieht sich aber nur als Randfigur.
Christopher Gilb
christopher.gilb@zugerzeitung.ch
Vor dem Zuger Strafgericht musste sich gestern ein 41-jähriger Türke aus dem Freiamt wegen mehrfach qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Er ging den Behörden im Rahmen der Aktion «Hamburg» 2013 (siehe Box) ins Netz. Derzeit befindet er sich in der Strafanstalt Bostadel. Vor 20 Jahren hatte er als politisch verfolgter Kurde Asyl in der Schweiz erhalten. Vor der Beweisaufnahme ging es auch um sein Betragen in Haft, dieses wird als gut beurteilt. Zweimal wurde er jedoch beim Konsum von THC erwischt. Woher er das bekommen habe, fragte ihn darauf Richterin Svea Anlauf. Man wisse, wo man das erhält, das sei in jedem Gefängnis so. Und wie er es finanziert habe? Mit dem Geld, das er in der Malerei verdiene. «Ich habe gerade innerlich über das kantonale Sparprogramm nachgedacht», kommentierte Anlauf.
Doch zum Fall: Am 31. Mai 2013 wurde am Grenzübergang Chiasso ein Kurier aus der Türkei kommend geschnappt. In seinem Auto wurden zusammengezählt 8,2 Kilo reines Heroin gefunden. Ein zweiter Kurier hatte mehr Glück. Am 14. August 2013 übergab er den Koffer mit 17,5 Kilo reinem Heroin dem Angeklagten. Dieser machte sich damit auf den Weg nach Cham. Dann schlug die Polizei, die dem Ring unter anderem mit Telefonüberwachung auf der Spur war, zu.
In Cham hätte die heisse Ware an die Cousins eines Achmeds übergeben werden sollen, um diese nach Deutschland weiterzutransportieren, so der Angeklagte. Er gesteht, dass Achmed nicht dessen richtiger Name sei, dessen Name könne er aus Angst um seine Familie nicht verraten. Achmed soll der Kopf einer Gruppe aus Deutschland sein, in deren Auftrag er die Fahrten organisiert habe. Angeworben worden sei er bei einem Besuch in Hamburg. Mehrfach versucht Anlauf zu erfahren, wie denn die Übergabe in Cham genau stattfinden sollte. Sie würden ihn finden, nicht umgekehrt, sagte er. Er sei ein guter Mensch, habe aber Fehler gemacht. Als Beweggrund gibt der Eisenleger hohe fünfstellige Schulden seiner kleinen Firma an. Doch es sind nicht nur die Kurierfahrten. So hat er laut Anklage auch ein Kilo Heroin an einen Kunden in Zürich vermittelt und mindestens 15 Kilo Marihuana gekauft. 13,2 Kilo davon habe er weiterverkauft und damit einen Gewinn von mindestens 15000 Franken erzieht. Der Rest sei für den Eigenkonsum von 50 Gramm monatlich gewesen. Er dementierte, die komplette Menge selber gekauft zu haben. Von einem Mann namens Onkel Sedat seien zehn Kilo davon angeboten worden. Er und vier Freunde hätten diese gemeinsam gekauft. Mit dem Verkaufserlös habe er den Eigenkonsum, aber nicht seinen Lebensunterhalt finanziert, wie es die Staatsanwaltschaft behaupte. Er sei nicht der Patron.
In ihrem Plädoyer nach nur eineinhalbstündiger Verhandlung war Staatsanwältin Martina Weber anderer Auffassung. Er sei kein Patron, aber ein kleiner Fisch im grossen Meer auch nicht. Ihm sei stets bewusst gewesen, dass es sich um eine grosse Kuriermenge handelt, und bei der Organisation der Fahrten sei ihm eine hierarchisch hoch einzustufende Funktion zugekommen. So konnte er die Fahrer aussuchen und wann er sie losschicken wollte. Zudem sei es in seinen Telefonaten mit dem Ausland immer um grosse Lieferungen gegangen. Sie fordert 15 Jahre minus bereits verbüsster Haft. Dies sei entsprechend der Menge Drogen angebracht und gestanden habe er nur, was die Ermittlungen sowieso ergeben hätten. Seine Vorstrafen würden zudem zeigen, dass er sich in der Schweiz nie integriert habe. «Damit sind sie über das Ziel hinausgeschossen», reagierte sein Verteidiger auf ihren Antrag. Er fordert maximal acht Jahre minus vorzeitig verbüsster Haft. Dass der Angeklagte kein grosser Frisch sei, beweise sein bescheidener Lebensstil. Er habe beim Bruder gewohnt, einziger Luxus sei sein Hund gewesen. Er sei zudem kein Zwischenhändler, schliesslich hätte er gar nie das Geld für den Einkauf gehabt, dieses sei aus Deutschland in die Türkei überwiesen worden. Der einzige Grund, wieso er die Fahrten nicht selbst gemacht habe, sei, dass er nicht in die Türkei dürfe. Das Urteil wird heute bekannt gegeben.