Dem Kanton Zug droht der eidgenössische Pranger. Um diesem noch zu entgehen, muss der Kantonsrat im diesjährigen Wahlherbst einmal mehr über die Mehrwertabgabe diskutieren. Eine neue Methode hilft.
Wenn der Zuger Baudirektor Urs Hürlimann nach seinem letzten Arbeitstag in dieser Funktion am Ende des Jahres Rückschau hält, dürfte ihn ein Datum immer noch Erschaudern lassen: der 25. Januar 2017. In der Kantonsratsdebatte an diesem Wintertag hält er bis am Schluss die Fahne im Wind und bittet das Parlament «inbrünstig» darum, der Aufteilung der Gesetzesnovelle zuzustimmen. Mit diesem Manöver will Hürlimann wenigstens noch den Teil ans rettende Ufer schaffen, in dem der Kanton eine Bundesvorgabe ins Zuger Recht überschreibt. Der Kantonsrat hat jedoch dafür kein Gehör. Er beerdigt die erste Tranche der Revision des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) später als Ganzes, nachdem er der Gesetzesnovelle in der langen Debatte mehr oder weniger fast alle Zähne gezogen hat. Hürlimann scheint aber nicht als «lame duck» (Lahme Ente) aus dem Amt scheiden zu wollen und bereitete praktisch umgehend eine Neuauflage des gescheiterten Geschäftes vor.
Normalerweise ist solches Gebaren verpönt, im Falle des BPG aber geradezu Pflicht. Schafft es der Kanton Zug bis am 1. Mai 2019 nicht wenigstens im Bereich der obligatorischen Vorschriften des Bundes Recht zu setzen, droht Zug auf eine graue Liste zu kommen.
Der Bund fordert eine Mehrwertabschöpfung von 20 Prozent für Neueinzonungen. Das heisst: Wird ein Kornfeld durch eine Ortsplanungsrevision zu einer Bauzone aufgewertet, erhöht sich der Wert dieses Grundstückes. Von der Differenz des Wieslandpreises und desjenigen, das nun ein Bauherr dafür bezahlt, wird 20 Prozent von der öffentlichen Hand «abgeschöpft». Dieser Wert ist im eidgenössischen Raumplanungsgesetz vom 1. Mai 2014 festgezurrt. Die Kantone müssen diesen Wert zwingend übernehmen.
Um seiner Forderung Nachdruck zu verschaffen, hat der Bund gleich noch verfügt, dass die Kantone, welche bei Frist ihr Recht nicht angepasst haben, bis zur Heilung des Mangels keine Neueinzonungen mehr vornehmen können. Ein solcher bundesrechtlich erzwungener Stillstand hätte zur Folge, dass der Kanton etwa auf den Bau einer Kantonsschule im Ennetsee verzichten müsste, da der Kaufrechtsvertrag für das einzuzonende Grundstück in Cham am 31. Dezember 2020 auslaufen wird. Es darf erwartet werden, dass die Minimalvariante beim zweiten Mal den Segen vom Kantonsparlament erhalten wird. Dies geschieht aus dem Zwang heraus, da es aus dem Bundeskorsett kein Schlupfloch gibt. Die Vorlage ist aber am 25. Januar 2018 auch gescheitert, weil an beiden Enden gezerrt worden ist und keine Seite bereit gewesen ist, einen Schritt zu tun, um sich auf einer Brücke zu treffen. Für die Kantonsräte auf der rechten Seite ist schon jede Gesetzespassage oberhalb dem Obligatorischen des Teufels gewesen. Derweil haben sich die Linken auf Standpunkt gestellt, dass bei der Abstimmung das vorliegende Gesetz mit dem angedachten nichts mehr gemein gehabt hat.
Auch beim Neustart des Bau- und Planungsgesetzes hat es zahlreiche Stolpersteine, die eine harte Debatte erwarten lassen. Im Nachgang an den Totalabsturz des ersten Teiles des BPG hat ein hoher Würdenträger einer nicht unwichtigen Gemeinde festgestellt: Dann müsse die Mehrwertabschöpfung bei Auf- und Umzonungen wie auch bei Bebauungsplänen eben auf die Gemeindeebene verschoben werden. Die Gemeindepräsidentenkonferenz hat nun genau dies gemacht und einen neuen Vorschlag unterbreitet. Die Kommunen «sollen» autonom über solche Planungsinstrumente entscheiden. Wie der BPG-Vorlage entnommen werden kann, hat der Lösungsvorschlag der Gemeinden in der Kommission für Raumplanung und Umwelt «wenig Rückhalt» gefunden.
Wie die Rückfallebene der Gemeindeoberen bei der vorberatenden Kommission ankommt, ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich.
Wer in den Protokollen vom 25. Januar 2018 liest, hat den Eindruck, als würden zehn Kantonsräte locker ausreichen, denn die Mehrheit der Voten bestritten damals Heini Schmid (CVP, Baar, Komissionspräsident), Nicole Zweifel (GLP, Baar), Daniel Abt (FDP, Baar), Barbara Gysel (SP, Zug), Pirmin Andermatt (CVP, Baar).
Das Drehbuch für die Operation BPG ist ambitioniert. Am nächsten Donnerstag wird die Kommission bestellt. Diese legt bis Ende August einen Bericht vor. Die erste Lesung ist für September vorgesehen, die zweite im November geplant.
Wird das Referendum gegen das Gesetz nicht ergriffen, tritt das revidierte BPG am 1. Mai 2019 in Kraft. Bei einem erfolgreichen Referendum würde wohl im September 2019 eine Abstimmung stattfinden.