NEONATOLOGIE: Dafür braucht’s die Regierung nicht

Will das Zuger Kantonsspital eine Einrichtung für Frühgeborene ab der 35. Schwangerschaftswoche einrichten, so kann es dies ohne Einbezug des Regierungsrates tun. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage von Kantonsrat Hubert Schuler (SP/Hünenberg) hervor.

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Das Zuger Kantonsspital in Baar. (Bild: Werner Schelbert / Neue ZZ)

Das Zuger Kantonsspital in Baar. (Bild: Werner Schelbert / Neue ZZ)

Die Gesundheitsdirektion wisse von den diesbezüg­lichen Überlegungen des Spitals seit 2016. Wobei es beim Wissen bleibt. Aktiv eingreifen kann die Regierung in diesem Fall nicht. «Den strategischen Entscheid für oder gegen ein solches Angebot trifft der Verwaltungsrat des Kantonsspitals in eigener Kompetenz. Der Einbezug des Regierungsrats ist nicht erforderlich, soweit das Angebot im Einklang mit dem Leistungsauftrag der Spitalliste steht», so die Regierung. Allerdings halte sich das Spital aus eigenem Interesse besser an die Leistungsaufträge – denn von dieser Liste abweichende Aktivitäten würden nicht bezahlt. Für den Bereich der hoch spezialisierten Medizin hat das Kantonsspital keinen Leistungsauftrag, also auch «keinen Anspruch auf entsprechende Entschädigungen des Kantons und der Krankenversicherer. Somit können hier keine Kosten entstehen», führt der Regierungsrat aus. Mit weiteren Kostenfolgen für den Kanton sei also nicht zu rechnen.

Statistisch gibt es aus Datenschutzgründen keine namentliche Auflistung der ausserkantonalen Spitäler, in denen Neu­geborene aus dem Kanton Zug behandelt wurden. Die Statistik lässt aber eine Gliederung nach inner- und ausserkantonalen ­Fällen sowie nach Schwangerschaftsdauer zu. In der von ­«Lustat Statistik Luzern» im Auftrag des Kantons Zug zusammengestellten Liste zeigt sich, dass die überwiegende Mehrheit der Fälle von ausserkantonal behandelten Neugeborenen sich auf Geburten ab der 35. Schwangerschaftswoche bezieht. Wobei auch diese Zahl im Vergleich zu den innerkantonal behandelten Fällen gering ist.

Streit zwischen Spital und Ärzten selber lösen

Die Pläne des Kantonsspitals zur Einrichtung einer Station für Frühgeborene ab der 35. Schwangerschaftswoche wurden bekannt, als sich die Konsiliarkinderärzte und -ärztinnen an unsere Zeitung wandten und ihre Bedenken öffentlich machten. Es sei, so die Regierung auf die entsprechende Frage, «am Zuger Kantonsspital und an den Kinderärztinnen und -ärzten, Vorstellungen zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit zu formulieren.» Bereits vorgeschlagen hat die Regierung eine Denkpause bis Ende Jahr. Die Kinderärzte lehnen die vorgeschlagene Denkpause ab. Es sei für sie nicht möglich, wie vorgeschlagen zum alten System zurückzukehren. (haz)

Die Tabelle zu inner- und ausserkantonalen Fällen finden Sie hier.