Nächste Runde im Streit ums Zythus-Areal in Hünenberg

Nachdem der Gemeinderat die Motion «für eine massvolle Entwicklung des Zythus-Areals» für ungültig erklärt hat, kontern die Motionäre. Und werfen dem Regierungsrat mögliche Befangenheit vor.

Harry Ziegler
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Das Zythus-Areal in Hünenberg See bietet zurzeit noch Platz für Parkplätze und eine Entsorgungsstelle. (Bild: Stefan Kaiser, 8. Mai 2018)

Das Zythus-Areal in Hünenberg See bietet zurzeit noch Platz für Parkplätze und eine Entsorgungsstelle. (Bild: Stefan Kaiser, 8. Mai 2018)

Es ist die angekündigte Eskalation auf die nächsthöhere Stufe: Nach dem Hünenberger Gemeinderat müssen sich nun entweder der Regierungsrat oder das Verwaltungsgericht mit der Motion «für eine massvolle Entwicklung des Zythus-Areals» befassen. Der Gemeinderat hatte die mit 319 Unterschriften eingereichte Motion für ungültig erklärt. Gegen diese Ungültigkeitserklärung wehren sich nun die Motionäre aus der IG Zythus-Areal. Sie beschreiten den Rechtsweg.

Die Instanz, die nun über den Beschluss des Hünenberger Gemeinderats zu befinden hätte, wäre der Regierungsrat. An ihn ist auch die Beschwerdeschrift adressiert. Der Anwalt der Motionäre beantragt, der Beschluss des Gemeinderats sei aufzuheben und die Motion an die nächstmögliche Gemeindeversammlung zu überweisen. Zudem wird ein prozessualer Antrag gestellt: «Es sei die Verwaltungsstreitsache unter Verzicht auf einen Entscheid des Regierungsrates an das Verwaltungsgericht des Kantons Zug zur direkten Beurteilung zu überweisen.»

Dem Kanton gehört das Kernstück des Areals

Dieses «Sprungbeschwerde» genannte Vorgehen ist rechtlich möglich, soll aber nur «in Fällen erwogen werden, wo es nicht um Ermessens-, sondern ausschliesslich um Rechtsfragen geht, oder wenn der Regierungsrat in einer bestimmten Angelegenheit schon früher in irgendeiner Form Stellung bezogen hat und sich deswegen nicht mehr vollständig unabhängig fühlt», heisst es auf der Website des Kantons Zug dazu. In der unserer Zeitung vorliegenden Beschwerde wird die Frage gestellt:

«ob dem Regierungsrat die erforderliche Distanz und Unvoreingenommenheit für die Beurteilung der Beschwerdesache zukommt.»

Denn dem Kanton Zug gehört das Kernstück des Areals, auf dem eine Überbauung mit sehr hoher Dichte realisiert werden soll. Treibende Kraft hinter dem Ganzen sei der damalige Zuger Baudirektor gewesen, der im Einvernehmen mit seiner Ehefrau, der damaligen Hünenberger Gemeindepräsidentin, verschiedene Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben hatte. Diese Studien hätten zum Schluss, zusammen mit eingeholten Fachmeinungen zweier Anwälte, zur Ungültigkeitserklärung der Motion geführt.

Streit um die Ausnützungsziffer

Grundsätzlich geht es vorliegend weder um eine allfällige Befangenheit des Regierungsrates noch primär um eine allfällige Teilrevision des Hünenberger Zonenplans. Gestritten wird einzig darum, welche Ausnützungsziffer auf dem knapp 4900 Quadratmeter grossen zu bebauenden Areal gelten soll. Das dem Kanton gehörende Grundstück liegt in der Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen und somit in einer Bauzone. Die Nachbargrundstücke liegen hingegen in der Wohnzone W2b. In dieser Zone gilt eine Ausnützungsziffer von 0,35. Der Kanton geht bei seinem Grundstück von einer Ausnützungsziffer zwischen 1,2 und 1,4 aus. Denn das gesamte Gebiet Zythus liegt laut Richtplan im Verdichtungsgebiet I, in dem eine Ausnützungsziffer bis zu 2,0 vorgesehen ist.

Mittlerweile haben die Motionäre die gegenüber dem Zythus liegende Überbauung Spar zum Massstab erklärt. Diese wurde mit einer Ausnützungsziffer von knapp 0,5 realisiert. Solches müsse auch auf dem Zythus-Areal möglich sein. Zusätzlich soll die maximale Gebäudehöhe auf 9 Meter beschränkt werden. Damit soll einerseits der Bau weiterer Hochhäuser (zwei gibt es bereits) verunmöglicht, andererseits sichergestellt werden, dass eine allfällige Überbauung ins bestehende Siedlungsgebiet passt.

Position der Beschwerdeführer scheint wackelig

Ob der Bau weiterer Hochhäuser in diesem Gebiet bewilligungsfähig ist, lässt sich mit Blick auf die im Richtplan festgelegte mögliche Ausnützungsziffer wohl nur mit dem Gang durch die Instanzen schlüssig beantworten. Das Grundsatzpapier Hochhäuser des Kantons Zug schliesst nämlich laut Beschwerdeschrift «Seeufergebiete und Cham mit Kemmatten und Hünenberg» für den Bau hoher Häuser aus.

Die Position der Beschwerdeführer scheint wackelig. Sie haben in zwei früheren Briefen an Baudirektor Florian Weber und Finanzdirektor Heinz Tännler geschrieben, dass die bekannt gewordenen Planungsabsichten des Kantons «bewilligungsfähig, aber nicht mehrheitsfähig» seien. In den Schreiben forderte die IG Zythusareal die Regierungsräte auf, die Planungen betreffend Zythus-Areal «in eine massvolle, mehrheitsfähige Dimension» zu lenken (Ausgabe vom 3. Juni). Hoffnungen allerdings machen sich die IG-Vertreter diesbezüglich kaum. So signalisierten sie bereits, dass der Widerstand gegen eine allfällige Zonenplanänderung gross sein dürfte und ein allfälliges Bauprojekt mit Einsprachen eingedeckt werden könnte. Der Streit dürfte wohl noch einige Zeit dauern.