Eine Motion der SVP-Fraktion verlangte, das Kantonsreferendum gegen eine Änderung im Zivilgesetzbuch zu ergreifen. Die Motion wurde zwar überwiesen, allerdings kann die Frist fürs Referendum nicht eingehalten werden. Was einer Nichterheblicherklärung der Motion gleichkommt.
Der Kantonsrat überwies eine Motion der SVP-Fraktion im Kantonsrat zur Bearbeitung an den Regierungsrat. Das darin verlangte Ergreifen des Kantonsreferendums gegen die Möglichkeit, im Personenstandsregister das Geschlecht einfacher anpassen zu können, ist jedoch auf jeden Fall vom Tisch. Dies, weil das Parlament es ablehnte, die Motion sofort zu behandeln. Bis der Regierungsrat sich mit der Thematik beschäftigt hätte und eine entsprechende Vorlage präsentierte, wäre die Frist zur Ergreifung des Referendums bereits verstrichen. Das Motionsanliegen wurde also durch den Rat faktisch versenkt. Stärkeren Widerstand gegen die sofortige Behandlung gab es aus Reihen der FDP, ALG und SP – ein gutes Beispiel politischen Taktierens.