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«Schonen Zuger Behörden den EVZ?», «Zuger Zeitung» vom 31. Juli
Die Verfasserin titelt ihren Kommentar mit den Worten «Verheerendes Signal». Diese Wortwahl suggeriert, dass dem EVZ seine angebliche Nähe zur Zuger Polizei geholfen habe, einem Strafverfahren zu entgehen. Etwas konkreter: Der Polizei wird ein in die Nähe der Begünstigung gerücktes, dem EVZ ein strafbares Verhalten unterstellt.
Beides trifft meiner Ansicht nicht zu. Doch der Reihe nach. Nachdem die Stadt Zug absolut vernünftig beschlossen hatte, den Arenaplatz nicht abzusperren, war abzusehen, dass sich nach einem eventuellen Titelgewinn viele EVZ-Fans vor der Bossard Arena einfinden würden. Bei diesem Platz handelt es sich um öffentlichen Grund. Deshalb war (und ist) der EVZ nicht verantwortlich, ob und gegebenenfalls wie viele Leute sich dort aufhalten. Er hatte weder zu einer Meisterfeier aufgerufen, geschweige denn eingeladen. Die Verfasserin des Artikels irrt sich, wenn sie ausführt, die Zuger Polizei hätte gegen den EVZ ein Strafverfahren eröffnen können und müssen. Strafverfahren gegen Unternehmen sind zwar möglich (Artikel 102 Strafgesetzbuch), aber nur bei Verbrechen und/oder Vergehen. Verstösse gegen die Covid-19-Verordnung sehen als Sanktion lediglich eine Busse vor. Es handelt sich demnach um Übertretungen, die – sofern von Unternehmen begangen– strafrechtlich nicht verfolgt werden können.
Mit anderen Worten: Es hätte, wenn schon, gegen eine Einzelperson oder mehrere Personen (Angestellte oder Verwaltungsräte) der EVZ Holding AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften ermittelt werden müssen. Gegen wen denn und weshalb? Diese Ermittlungsarbeit wäre also mit grösster Sicherheit zu Lasten des Steuerzahlers im Sande verlaufen.
In Würdigung aller Umstände war die Zuger Polizei nach meiner Überzeugung durchaus legitimiert, aus Opportunitätsgründen von einer Strafverfolgung abzusehen. Das Opportunitätsprinzip soll der Polizei mit Blick auf die begrenzten Mittel ermöglichen, die Einsatzdoktrin den Verhältnissen anzupassen und im Einzelfall Prioritäten zu setzen. Unrichtig ist indes die Feststellung der Medienstelle der Zuger Polizei, wonach es sich bei Verstössen gegen die Covid-19-Verordnung nicht um Offizialdelikte, sondern um Antragsdelikte handle – was aber im gesamten Kontext hier keine Rolle spielt.
Reto Steinmann, Zug
Ich war überzeugt, dass völlig quere Artikel der «Zuger Zeitung» in Sachen «Bahnhöfli-Gate» niveaumässig nicht unterboten werden können. Weit gefehlt. Dieser Artikel hat es geschafft – und wie.
Die Sache ist schon lange gegessen, die Strategie der Zuger Sicherheitsdirektion, der Stadt Zug und deren ausführender Organe anlässlich der Meisterfeier ist hundertprozentig aufgegangen. Es gab praktisch keine Probleme und noch weniger Coronafälle. Trotz allem packt die «Zuger Zeitung» die Sache nun zum wiederholten Male aus. Sie sollte endlich verstehen, dass in Zug die Politik, die Behörden und die Institutionen eng und pragmatisch zusammenarbeiten. Es funktioniert, das hat die Causa Meisterfeier perfekt aufgezeigt. In anderen Ländern oder Kantonen hätte man aufwendige, unsinnige und ins Leere laufende Untersuchungen gemacht, nicht aber bei uns in Zug.
Der Clou ist dann noch der Kommentar, der die Sache noch weiter dramatisieren will, ein weiterer, peinlicher Rohrkrepierer; die Cryptosache – sorry, -peinlichkeit – lässt grüssen. Es ist bedauerlich, mit welch lokalfeindlichem, zugkritischem und linken Journalismus wir konfrontiert werden. Was ist auch bei der einst tollen «Zuger Zeitung» los?
Adrian Risi, SVP-Kantonsrat und Unternehmer
Hallo, was ist eigentlich passiert? Ist nach der Meisterfeier des EVZ eine riesige schweizweite Covid-19-Pandemie aufgetreten? Nein, es sind nur gigantische Mengen von Freudenviren verteilt worden. Die ganze Saison ohne Zuschauer und jetzt ein einzigartiges tolles Fest. Ich gratuliere der Zuger Polizei und ihren Verantwortlichen, dass sie die überschäumende Freude der Menschen anlässlich der Meisterfeier draussen einfach laufen gelassen haben.
Ein guter Ratschlag, vergleichen Sie nie Luzern mit Zug. In Zug sind immer noch mehrheitlich Bürgerliche in Politik und Verwaltung am Werk. Der letzte Satz im Kommentar, «Denn hat ein Verstoss gegen Bundesgesetze vor den Augen der Zuger Polizei keine Konsequenzen, ist dies ein verheerendes Signal», ist total daneben. Verheerend sind zum Beispiel die Überschwemmungen in Deutschland mit den vielen Toten und immensen Sachschäden. Der Skandal ist doch, dass es Kräfte in Luzern gibt, welche den FCL einklagen.
Man lese in der gleichen Ausgabe, auf Seite 31, den Artikel «Chefsache» des Chefredaktors Jérome Martinu «Mehr Wurst und Gelassenheit für unser Land». Dieser Kommentar ist Klasse und hat heute Seltenheitswert.
Alice Landtwing, Zug