Zum Bebauungsplan Bahnhof Rotkreuz
«Bebauungspläne dienen dazu, von den Bestimmungen der Bauordnung abzuweichen, wenn dabei Vorteile für das Siedlungsbild und die Gestaltung der Umgebung erzielt werden.» ... «Gleichzeitig werden verschiedene Boni gewährt, sei es grössere Bauten, mehr Geschosse oder eine höhere Ausnützung (mehr genutzte Fläche innerhalb des Grundstücks). Dabei ist die Bevölkerung frühzeitig einzubeziehen.»
Beim vorliegenden Bebauungsplan zum Bahnhof Rotkreuz, über den die Rischer Stimmberechtigten am 30. März 2023 an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung abstimmen, werden diese Vorgaben zwar rechtlich eingehalten – aber auch aus Sicht der Bevölkerung? Zwar war die Gemeinde stets bemüht, einen Informationsanlass und einige ausgewählte Gruppen aus Parteien oder Verbänden in der Erarbeitung einzubeziehen, jedoch ist für viele Menschen das dicke Heft mit über 100 Seiten ein undurchschaubares Dickicht.
Und wir fragen uns: Während die Gemeinde eine Vorstellung davon abgibt, was sie auf ihrem Grundstück umsetzen möchte, bleibt die Absicht der SBB – abgesehen von einigen Skizzen – unbekannt. Doch wie sollen wir einer Abweichung vom Gesetz mit Bonus zustimmen, wenn unklar ist, weshalb? Und warum eilt das Projekt, wenn die Kantonsschule noch nicht geplant ist und die Bahnhofsunterführung erst in fünfzehn vergrössert wird? Und eine Frage an Sie, liebe Lesende: Haben Sie die ganzen Unterlagen gelesen – und verstanden?
Hanni Schriber-Neiger, Präsidentin Grüne Risch-Rotkreuz