Leserbrief
Blackout: Wohnen im Alter

Zur Umsetzung des kantonalen Wohnraumförderungsgesetzes mit Blick auf das Wohnen im Alter

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Seit 2003 gibt es ein kantonales Wohnraumförderungsgesetz, seit 2010 ist in diesem unter dem, was der Kanton alles fördert, auch aufgeführt «... alternative Wohnformen für Personen im AHV-Alter». Was das für alternative Wohnformen sein können, weiss man aus andern Kantonen, dort, wo seit Jahren mit viel Kreativität solche neuen Wohnformen realisiert werden.

Dort gibt es Cluster-Grosshaushalte, Grosswohnungen mit Jokerzimmer, Hausgemeinschaften etc. Das sind Wohnangebote, die den Senioren zusätzliche zur eher bescheiden bemessenen individuellen Wohnflächen gemeinschaftlich genutzte Räume anbieten, was mehr Kontakte und mehr soziale Eingebundenheit ermöglicht.

Damit wird die Lebensqualität dieser Menschen erhöht und das kann gesamthaft den Bedarf an Betreuungsleistungen vermindern. Was hat der Kanton Zug nun aufgrund dieses gesetzlichen Auftrages gemacht? In diesen elf Jahren hat es keine Infokampagnen gegeben, an ein einziges Projekt sind Beiträge geleistet worden. Eine klägliche Bilanz!

In einer Interpellation, die die SP-Fraktion zu diesem Thema eingereicht hat, ist dem Regierungsrat die Frage gestellt worden, ob es nicht für die ganze Gesellschaft von Nutzen wäre, wenn den Seniorinnen und Senioren mehr geeigneter, bezahlbarer Wohnraum angeboten würde und damit Grosswohnungen für junge Familien frei würden. Er wurde gefragt, ob er nicht dem zustimmen würde, dass dies eine Hebung der Lebensqualität für viele bedeuten würde. Dies hat der Regierungsrat bejaht, er erachte dies als «sinnvoll».

Aber die Frage, was er nun tun werde dafür, lehnt er eigene Bestrebungen in diese Richtung ab, mit fadenscheinigen Gründen.

Trotz gesetzlichem Auftrag!

Jean-Pierre Prodolliet, Cham