Kommentar
Aufhebung der Maskenpflicht auf der Sekundarstufe 1: Ein konsequenter Schritt des Kantons Zug

Maske weg, heisst es für Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen der Sekundarstufe 1 sowie die Lehrpersonen der Primarschule im Kanton Zug. Das ist unter anderem das Resultat der Corona-Reihentests in den Schulen.

Harry Ziegler
Harry Ziegler
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Nach Pfingsten müssen Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 im Kanton Zug keine Maske mehr tragen. Den Schulen wird von Regierung und Kantonsarzt empfohlen, im Unterricht auf das obligatorische Tragen von Masken zu verzichten. Denn die Maskenfrage wird ab nächster Woche auf Stufe Schulen entschieden und (vorderhand) nicht mehr durch den Regierungsrat.

Dass die Zuger Regierung die Maskenpflicht für die Sekundarstufe 1 aufhebt, ist nichts als konsequent. Schliesslich geben die Reihentests Auskunft über Corona-Infektionen innerhalb der Schulen. Tests übrigens, die Zug, einmal beschlossen, schnell auch gegen Widerstände einführte. Nun, da die Zahlen rückläufig sind, kann eine Maskenpflicht in den Schulen der Sekundarstufe 1 aus Sicht der Regierung nicht mehr hinreichend begründet werden.

Erfreulicherweise hält diese nun Wort. Bei der Einführung der Reihentests wurde versprochen: Sollte sich die Lage in den Schulen bessern, würden die Massnahmen gelockert. Dieses konsequente Vorgehen zeugt von einem gesunden Selbstbewusstsein im Umgang mit der Pandemie, das Bund und anderen Kantonen noch abgeht. Der Kanton Luzern beispielsweise, dessen Teststrategie weniger ausgebaut ist, hält an der Maskenpflicht fest. Die Zuger Regierung hat einfach nichts anderes getan, als den ihr für die Pandemiebekämpfung zur Verfügung stehenden Spielraum zu nutzen.