Wer Abfall wegwirft, könnte im Kanton Zug bald bestraft werden. Anfang September schickt der Regierungsrat ein neues Übertretungsstrafgesetz in die Vernehmlassung.
Über den Bussenrahmen will der Zuger Sicherheitsdirektor Beat Villiger allerdings noch nichts verraten. Das neue Gesetz könnte frühestens in der zweiten Hälfte 2012 in Kraft treten. Der Zuger Stadtrat hingegen wartet nicht so lange. Bis im Sommer soll ein Konzept für die Nutzung des Seeufers erarbeitet werden. Dann sollen bei Littering Strafanzeigen möglich sein.
Denn wer am vergangenen Sonntag früh morgens bei der Badi Siehbach schwimmen gehen wollte, hat wohl rechtsumkehrt gemacht. Nach dem nächtlichen Gelage war die Wiese übersät mit Abfall und vor allem mit Glasscherben. Die Situation präsentierte sich so abstossend, dass sich gar zwei Stadträte vor Ort ein Bild machen wollten. Und sie machten Nägel mit Köpfen: Ab sofort ist es verboten, alkoholische Getränke in die Badi Siehbach in Zug mitzubringen.
Auf Kantonsebene mahlen die Mühlen etwas langsamer. Der Baarer Kantonsrat Daniel Abt hat im Jahr 2007 eine Motion eingereicht. Er forderte die Schaffung eines Gesetzes, um Verursacher von Littering im Ordnungsbussenverfahren büssen zu können. Das Parlament hat zwei Jahre später den Regierungsrat beauftragt, die geforderten Rechtsgrundlagen zu schaffen. Dieser nutzt die drei Jahre, um die Gesetzesvorlage auszuarbeiten.
Der zuständige Regierungsrat Beat Villiger warnt vor allzu grossen Erwartungen: «Mit dem Gesetz alleine wird das Littering-Problem nicht gelöst.» Zumal nicht nur Jugendliche dafür verantwortlich seien, wie dies oft gesagt werde. «Littering ist zu einem Gesellschaftsproblem geworden.» Bis das neue Gesetz aber angewendet werden kann, dauert es noch. «Läuft alles optimal, könnte das Gesetz in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres in Kraft treten», sagt Villiger.
Marco Morosoli
<em>Den ausführlichen Artikel lesen Sie in der Zuger Ausgabe der Zentralschweiz am Sonntag.</em>