Kleine Verwahrung für Schläger von Baar

Das Zuger Strafgericht folgte in seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es ordnete für den Mann, der letzten August in Baar eine Frau und deren Stieftochter verprügelte, eine stationäre Massnahme zur Behandlung seiner paranoiden Schizophrenie an.

Christopher Gilb
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Am Mittwochmorgen fällte das Zuger Strafgericht das Urteil gegen den Schläger von Baar. (Bild: Werner Schelbert)

Am Mittwochmorgen fällte das Zuger Strafgericht das Urteil gegen den
Schläger von Baar. (Bild: Werner Schelbert)

Das Zuger Strafgericht erachtet das Gutachten, das dem sogenannten Schläger von Baar eine Schuldunfähigkeit aufgrund einer paranoiden Schizophrenie attestiert, als schlüssig. Und ohne Not sei es nicht zu rechtfertigen, die Empfehlung des Gutachters zu ignorieren. Dieser habe eine nachvollziehbare und plausible Diagnose gestellt. Die auch in keinem Widerspruch zur Vorgeschichte des Angeklagten stehe. Und auch sogenannte Laien, wie etwa die Mutter des Täters, würden die Meinung des Gutachters teilen.

Der Mann, der am 16. August 2017 vor der Postfiliale in Baar ohne vorangegangene Provokation eine Frau und deren Stieftochter traktierte, kommt deshalb, vorausgesetzt er fechtet das Urteil nicht an, in eine geschlossene stationäre Behandlung, bis sich sein Gesundheitszustand verbessert. Diese Massnahme entspricht der kleinen Verwahrung. Eine grosse Herausforderung in der Behandlung für ihn werde, so der vorsitzende Richter, dass er seine Tat einsehe. Denn dies sei ein Teufelskreis: Teil seiner Krankheit sei eben, dass er die Realität verkenne, auch jene während der Tat.

Zur Forderung des Angeklagten sich ambulant statt stationär behandeln zu lassen, sagte der Richter: «Es ist eben kein Wunschkonzert.» Er könne sich eben nicht nur, das aus dem Gutachten rausnehmen, was ihm passe. Und im Gutachten stehe eben auch, dass seine Rückfallgefahr sehr hoch sei. Weshalb nur eine stationäre Behandlung in Frage komme.

Rechtswidrig aber nicht schuldhaft gehandelt

Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass es eine Vorgeschichte zur Tat gab. Im Moment der Tat seien diese Provokationen aber nur in seinem Kopf gewesen, so dass er gar nicht anders konnte, als loszustürmen. Dies sagte das Gericht auch an die Adresse des Anwalts des Angeklagten. Dieser hatte an der Verhandlung am Dienstag eine Art Notwehrsituation konstruieren wollen. Entsprechend des Gutachtens kommt das Gericht zum Schluss, dass der Täter zwar rechtswidrig gehandelt hat und der Tatbestand der versuchten einfachen Körperverletzung in Bezug auf die Stieftochter und jener der versuchten schweren Körperverletzung in Bezug auf die junge Frau erstellt ist, aufgrund seiner Schizophrenie sein Handeln jedoch nicht schuldhaft war.

«Es ist jetzt an Ihnen», sagte der Richter in Richtung des Angeklagten, der sich während des Urteilsspruch mehrfach nervös mit seinem Verteidiger unterhielt. Es könnte also gut sein, auch weil er glaubt, das eigentliche Opfer zu sein, dass der Angeklagte Berufung gegen das Urteil einlegt und dieses ans Obergericht weiterzieht. Derzeit ist es deshalb noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte befindet sich jedoch weiterhin in Haft. Das Gericht hat bis zum Start der Massnahme aufgrund des Gefährdungspotenzials Sicherheitshaft angeordnet.

Der leitende Zuger Staatsanwalt Marc von Dach zeigte sich auf Nachfrage zufrieden mit dem Entscheid des Gerichts: «Ich erachte das Urteil als sachgerecht.» Gerade in diesem Fall sei auch stark der Sicherheitsaspekt im Vordergrund gestanden. Marc von Dach fügt hinzu: «Durch den Entscheid, ist es nun, wie empfohlen, möglich, dass er unbefristet in eine geschlossene Klinik kommt.» Und die Öffentlichkeit sicher sei.