Wenn es um mehr Vorgaben des Kantons bezüglich einheitliche Betreuungsangebote für Kinder geht, zeigen sich die Vertreter der Zuger Gemeinden skeptisch. Einzig im schulischen Bereich wären solche denkbar.
Im Kanton Zug soll jedes Kind ab 4 Monaten bis zum Ende der Primarschule während der Woche täglich zu einer festgelegten Zeit betreut werden können – in allen Gemeinden und auch während der Ferien. Diese Forderung der beiden Kantonsräte Karen Umbach (FDP) und Andreas Hürlimann (ALG) in einer Motion (siehe Box) kommt bei den Gemeinden nur teilweise gut an. Dies zeigen deren Stellungnahmen nach der Vernehmlassung. So stellen sich alle Gemeinden insbesondere gegen einen Eingriff in ihre Autonomie.
Falls jedoch der Kanton trotzdem verbindliche Vorgaben machen wolle, solle er sich an der Umsetzung finanziell beteiligen, schreibt unter anderem die Gemeinde Steinhausen. «Der Kanton darf gerne weitere und/oder höhere Subventionen ausrichten», lässt sich auch der Gemeinderat von Neuheim in seinem Beschlussprotokoll vom Februar verlauten. Wie viele andere Gemeindevertreter gibt die Menzinger Gemeinderätin Susan Staub zu bedenken, dass die Gemeinden von unterschiedlicher Grösse und Bevölkerungsstruktur sind. Entsprechend unterschiedlich seien auch die Bedürfnisse. Der Unterägerer Leiter der Abteilung Soziales, Walter Vattolo, führt aus: «Man kann beispielsweise die Stadt Zug nicht mit einer Gemeinde wie Unterägeri vergleichen.»
Dies Angst vor dem Verlust der Gemeindeautonomie betrifft vor allem den vorschulischen Bereich. Bei der Primarschule gestehen einzelne Gemeinden dem Kanton eine gewisse Hoheit ein. «Es besteht die Schulpflicht und auch sonst gibt es kantonale Vorgaben für die Volksschule. Zudem bezahlt der Kanton heute schon Subventionen an die Gemeinden», erklärt Christian Bollinger, Abteilungsleiter Soziales und Gesundheit, den Standpunkt des Hünenberger Gemeinderates. Und die Gemeinde Cham schreibt: «Vorgaben zu den schulergänzenden Betreuungsangeboten sind tragbarer als ein Eingriff in die durch Private dominierten Vorschulangebote.»
Ebenfalls auf breiter Ebene wird der angestrebte Zeitplan kritisiert. So verlang die Motion, dass die Vorgaben ab dem Schuljahr 2020/21 angeboten werden müssen. Als «sehr knapp bemessen» oder «nicht realistisch», wird dieser Termin von verschiedenen Gemeinden bezeichnet.
Im Allgemeinen teilen aber ein Mehrheit der Gemeinden die Ansicht, dass das Angebot ausgebaut werden soll. Der Gemeinderat von Baar führt dazu aus, dass er die Auffassung teile, dass sich der «bereits bestehende Fachkräftemangel weiter zunehmen wird und die Wirtschaft auf gut ausgebildete Eltern nicht länger verzichten kann». Die Gemeinde Oberägeri teilt zudem mit, dass sie derzeit die Einführung von Betreuungsgutscheinen für Kinderkrippen sowie ein Betreuungsangebot während der Schulferien prüft.
Der Rischer Gemeinderat verlangt vom Kanton, dass dieser eine vertiefte Bedarfsanalyse erstellen lässt. Diese soll für weitere Entscheidungen als Grundlage dienen. So unter anderem, ob es mehr Babyplätze braucht, ob ein Angebot auch auf Schichtarbeit und Arbeitszeiten von Detailhändlern angepasst werden müsste und wie viele Wochen Ferien zu betreuen sind.
Von der Gemeinde Walchwil gab es bis zum Redaktionsschluss keine Stellungnahme.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich alle Gemeinden an einem Eingriff in die Gemeindeautonomie – insbesondere im Vorschulalter – stören würden. Die meisten lehnen vor allem jene Punkte der Motion ab, die ihren bestehenden Angeboten nicht entsprechen. Diesbezüglich sind in den Gemeinden auch keine Änderung angedacht.