«Das Volk will keine Kiesgrube», Ausgabe vom 19. Juni
Die Gemeindeversammlung Cham hat eine Motion angenommen, die verlangt, dass auf dem Gebiet Hatwil/Hubletzen keine Kiesgrube ausgegraben werde. Es wurden Umweltschutzanliegen und Landschaftsschutzargumente, aber auch die negativen Folgen für die Gemeinde ins Feld geführt. Diese an sich lokale Opposition hat eine überregionale Bedeutung.
Im Kanton Zug finden sich reiche Kiesvorkommen. Sie sind die Grundlage für die typischen, sanften Berghügel und liegen – wie jetzt in Cham – im bundesrechtlich geschützten BLN-Gebiet und zählen zum Landschaftsschongebiet. Ist aber der Landschaftsschutz politisch bereits als übergeordnetes Erhaltungsziel definiert, müssen die doch eher privaten Interessen der Kiesausbeuter zurücktreten. Aus Sicht des Landschaftsschutzes und damit auch des Heimatschutzes ist der Erfolg der Opposition in Cham zu begrüssen und der Kantonsrat anzuhalten, die an sich notwendige Richtplanänderung, die nur wenigen nützt aber vielen schaden würde, zu verweigern.
Die Opposition in Cham ist politisch breit abgestützt, das Schutzanliegen wurde ja von der Gemeindeversammlung beschlossen. Damit kann die Ablehnung zu Recht nicht in die Ecke einer überreagierenden Schutzorganisation zum Vorwurf gemacht werden. Es steht im Interesse vieler Einwohner und Naturliebhaber, die in der Hubletzen die Landschaft geniessen und nicht während Jahren einer grob verletzten Landschaft begegnen wollen.
Der Interessenkonflikt zwischen der Nutzung der Kiesvorkommen und dem Landschaftsschutz ist nicht regional oder kantonal zu lösen, sondern muss gesamtschweizerisch angepackt werden. Kies gibt es nicht nur in Zug, sondern in vielen anderen Gegenden in der Nähe von den Wirtschaftszentren. Dies hat der Zuger Ständerat Peter Hegglin erkannt und mit einer Motion vom 14. März 2018 zum Bundesthema gemacht. Er wollte den Bundesrat beauftragen, zur Sicherung einer nachhaltigen Versorgung mit mineralischen Rohstoffen (u.a. Kies) einen Sachplan des Bundes zu erarbeiten und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung des Untergrundes zu liefern. Der Bundesrat hat diesen Vorstoss zwar abgelehnt, aber angedeutet, dass er das Anliegen im Rahmen von Konzeptarbeiten aufnehmen könnte. Der Kantonsrat wird somit die Anliegen der Chamer Gemeindebevölkerung nicht einfach wegwischen können. Er wird diesen Richtplanantrag mit grossem Mehr ablehnen müssen.
Meinrad Huser, Präsident Zuger Heimatschutz, Zug