Die Rechtsform des Kantonsspitals Zug ist umstritten. Der Regierungsrat sagt, warum alles beim Alten bleiben soll.
Ob privat-rechtlich oder öffentlich-rechtlich – fürs Spitalpersonal würde sich kaum etwas ändern. Denn: Bereits vor der Umwandlung in eine privat-rechtliche Anstalt blieb es ausdrücklich vom Geltungsbereich des kantonalen Personalrechts ausgeschlossen.
Wenn Effizienz- und Wettbewerbsvorteile und volle Allianzfähigkeit im Vordergrund ständen, so sei eine privatrechtliche Organisation am effektivsten, sagt Gesundheitsdirektor Joachim Eder.
Er signalisiert damit, dass die Regierung an der Organisationsform seines Spitals (der Kanton ist mit 95 Prozent Mehrheitsaktionär) nichts ändern will. Er beruft sich dabei auf den Bund, der mit seinen Vertretern in Verwaltungs- und Institutsräten nur Einsitz nehmen wolle, wenn sich seine Interessen sonst nicht wahrnehmen liessen.
Und das ist laut Regierung beim Kantonsspital nicht der Fall. Vielmehr habe man mit Christof Gügler einen offiziellen Vertreter im Verwaltungsrat.
Freddy Trütsch
Den ausführlichen Artikel lesen Sie am Mittwoch in der Neuen Zuger Zeitung.