Fünf Hünenberger Politikerinnen und Politiker stellen der Regierung Fragen zur Weiterentwicklung des Zythus-Areals in Hünenberg See.
Die möglichen Pläne um das Zythus-Areal in Hünenberg See geben zu reden. Die Ausgangslage: Die knapp 5000 Quadratmeter grosse Fläche dient hauptsächlich als Parkplatz und als Standort des Ökihofes. Für das als Zone des öffentlichen Interesses eingestufte Zythus-Areal hat der Regierungsrat Anfang 2018 eine Immobilienstrategie vorgelegt, welche eine kommerzielle Nutzung in Erwägung zieht. Dies aufgrund der guten Lage. 2017 hatte die Gemeinde Hünenberg gemeinsam mit dem Hochbauamt eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Diese sollte als Grundlage dienen für eine entsprechende Umzonung sowie für den vorgesehenen Projekt- und Investorenwettbewerb.
Nachdem die Pläne der Öffentlichkeit präsentiert worden waren, schwappte der Gemeinde nicht wenig Unmut entgegen. Vor allem betroffene Anwohner zeigten sich skeptisch gegenüber dem Projekt, es gab viele offene Fragen. An ihrer Versammlung im vergangenen Dezember hatte sich die Gemeinde mit sechs Interpellationen zu beschäftigen, welche mit dem Zythus-Areal in Verbindung standen.
Nun folgt eine weitere. Die Interpellanten sind Hubert Schuler (Kantonsrat SP), Heinz Achermann (Kantonsrat CVP), Anna Bieri (Kantonsrätin CVP), Rita Hofer (Kantonsrätin ALG) und Beat Unternährer (Kantonsrat FDP). Die Hünenberger Politiker wollen von der Regierung Klarheit im weiteren Vorgehen rund ums Zythus-Areal. So fordern sie vom Gemeinderat Hünenberg, dass er die Frage nach einem zentralen Ökihof als gesondertes Geschäft behandelt, sprich: losgelöst von den Bebauungsplänen des Zythus-Areals. Nur so könne die Regierung die weiteren Schritte für eine sinnvolle Überbauung einleiten.
Die fünf Interpellanten sprechen in ihrem Schreiben schliesslich die zwei unabdingbaren nächsten Schritte an: Es sind dies die Umzonung des Areals in eine Kernzone und das Erstellen eines Bebauungsplanes, was beides vom Hünenberger Volk gutgeheissen werden müsse. In diesem Zusammenhang sehen die Interpellanten zwei Vorgehensweisen, um beide Abstimmungen erfolgreich durchzubringen. Die erste Variante ist laut Interpellationstext eine Umzonung parallel zur Abstimmung der überarbeiteten Ortsplanung, hernach wird ein Richtprojekt erarbeitet, welches der Bevölkerung vorgelegt wird. Als zweite Variante führt die Interpellation an, dass der Kanton zuerst ein Richtprojekt erarbeiten lässt, worauf die Bevölkerung über beide Fragen abstimmen kann.
Nun sehen die Interpellanten angesichts beider möglicher Varianten ein Dilemma. Bei der ersten Variante, so schreiben sie wörtlich, bestehe das Risiko, dass die Bevölkerung bereits die Umzonung ablehne, da sie nicht wisse, was auf dem Areal gebaut werden soll – ganz nach dem sprichwörtlichen Prinzip der Katze, die im Sack gekauft wird. So wäre eine sinnvolle Nutzung des Grundstückes auf längere Zeit unmöglich.
Im Falle der zweiten Variante sehen die Interpellanten die Gefahr, dass der Kanton ein Richtprojekt finanziert und die Hünenberger Bevölkerung trotzdem das ganze Vorhaben ablehnen kann. Es drängen sich den fünf Politikern nun folgende Fragen auf, die sie in ihrer Interpellation an die Regierung richten:
- Bestehen rechtliche, finanzielle und/oder weitere Vorgaben für die eine oder andere Variante?
- Welche Überlegungen hat die Regierung respektive die Baudirektion, um eine der beiden Varianten zu bevorzugen?
- Wo sieht der Regierungsrat die Vorteile respektive die Risiken bei den beiden Varianten?
- Besteht ein Zeitrahmen, in welchem eine Realisierung der Überbauung Zythus stattfinden soll?
- Hat sich dieser Zeitrahmen seit der besseren Finanzlage des Kantons verändert?
Den fünf Hünenberger Kantonsrätinnen und Kantonsräten ist es ein Anliegen, dass die betroffene Bevölkerung und die Stimmberechtigten aus Hünenberg im Bilde sind, was auf dem Zythus-Areal dereinst geplant ist.
Die Interpellanten sind klar der Meinung, dass ohne ein Richtprojekt eine Umzonung äusserst schwierig würde. Da sie als Kantonsrätinnen und Kantonsräte auch für die finanziellen, die städtebaulichen und weiteren Belange Mitverantwortung trügen, sei es ihnen wichtig, dass Regierung und Baudirektion ihre Haltung klar kommunizieren könnten.