Kanton Zug will für Angestellte attraktiv bleiben

Die Zuger Kantonsregierung hat das Projekt «Anstellungsbedingungen» gestartet. Sie will dafür sorgen, dass der Kanton Zug ein gefragter Arbeitgeber bleibt und Top- Leistungen speziell anerkennt werden.

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Die Anstellungsbedingungen der Mitarbeiter des Kantons Zug sind nicht mehr modern, weshalb der Regierungsrat diese überarbeiten lässt. Dies mit dem Projekt «Anstellungsbedingungen», das die Regierung gestartet hat, wie sie in einer Medienmitteilung schreibt. «Mit dem Projekt ist kein Sparziel verbunden», betont Finanzdirektor Heinz Tännler. Vielmehr gehe es darum, dass der Kanton Zug weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber bleibe und einige redaktionelle alte Zöpfe abgeschnitten würden.

Im Fokus seien Anpassungen des Gehaltssystems und der Anstellungsbedingungen mit entsprechenden Bewertungskriterien. Diese beinhalten Transparenz und Nachvollziehbarkeit, die Honorierung von Leistung, Flexibilität und die Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt. Diese Ziele habe der Regierungsrat 2008 in der Personalstrategie als zweites Hauptziel formuliert, so Tännler. Erstens sollen die Gehalts- und Sozialleistungen des Kantons konkurrenzfähig sein und es soll die Möglichkeit bestehen, hervorragende Arbeit speziell anzuerkennen.

Motionsantwort zeigt Handlungsbedarf

Der Ursprung für die Überarbeitung der Anstellungsbedingungen liegt im Herbst 2017 in einer sogenannten Berichtsmotion der Staatswirtschaftskommission (Stawiko). Im Rahmen derer Beantwortung analysierte der Regierungsrat das Gehaltssystem und die weiteren Anstellungsbedingungen des Kantons Zug. Dabei wurden bestimmte Handlungsfelder definiert, die es nun umzusetzen gilt, schreibt die Regierung in ihrer Pressemitteilung. Das Projekt werde in erster Linie die kantonalen Verwaltungsmitarbeiter und Lehrer betreffen.

Die heute im Personalgesetz festgeschriebene Treue- und Erfahrungszulage (TREZ) soll durch ein neues System ersetzt werden, das Komponenten wie nutzbare Erfahrung, Zusatzqualifikationen und Leistung stärker gewichtet. Tännler erklärt: «Wir werden den Fächer im Rahmen des Projekts aufmachen und auch Themen wie die Fort- und Weiterbildung ins Auge fassen.» Speziell zu beachten sei, dass die Beförderungsmechanismen der Lehrer sowie der Mitarbeiter der Zuger Polizei grundsätzlich beibehalten werden sollen.

Ambitiöser Zeitplan

Begleitet wird das Projekt vom Beratungsunternehmen Perinnova Compensation, dessen Aufwand von rund 50 Personentagen mit zirka 100000 Franken entschädigt wird.

Bis im Mai 2020 werden die Konzepte Gehaltssystem Verwaltung, Anstellungsbedingungen Verwaltung sowie Gehaltssystem und weitere Anstellungsbedingungen der Lehrer erarbeitet. Danach werden die Konzeptunterlagen versandt und es beginnt die Anhörung der Gemeinden und Personalverbände. Im April 2021 sollen die neuen Anstellungsbedingungen im Regierungsrat in erster und im Dezember in zweiter Lesung beraten werden. Im Frühling 2022 folgt die erste Lesung im Kantonsrat, die zweite im Dezember 2022. Wird dieser Zeitplan eingehalten, verstreicht die Referendumsfrist Ende Februar 2023 und fände im Juni ein allfälliger Urnengang statt. Die neuen rechtlichen Grundlagen beziehungsweise die neuen Anstellungsbedingungen würden spätestens bis zum 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.