KANTON ZUG: Neues kantonales Gebührengesetz

Der Zuger Regierungsrat hat die Vernehmlassung zum neuen Gebührengesetz eröffnet. Es löst den bisherigen Verwaltungs­gebührentarif aus dem Jahre 1974 ab.

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Die Die Gemeinden, Parteien und Interessengruppen sind eingeladen, bis am 16. November 2009 zum Bericht und Antrag des Regierungsrates Stellung zu nehmen, wie die Zuger Finanzdirektion mitteilt.

Der Verwaltungsgebührentarif wurde seit seinem Inkrafttreten 1974 – mit Ausnahme von Teuerungsanpassungen – keiner umfassenden Revision unterzogen. Er enthält kaum Grundsätze der Gebührenbemessung und -erhebung, sondern beschränkt sich im Wesentlichen auf eine Auflistung der Gebührenrahmen für diverse Amtshandlungen.

Weiter seien wichtige Fragen, etwa zu Verjährung, Mahnung, Verzugszins, Mehrwertsteuer oder Rückerstattung von zu Unrecht erhobenen Gebühren nicht oder nur ungenügend geregelt. Schliesslich soll der Kostendeckungsgrad der vom Kanton erhobenen Verwaltungsgebühren angemessen erhöht werden. Es sei daher eine grundlegende Revision des Gebührenrechts angezeigt.

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