Kanton Zug
Gewerbeverband sieht mit der OECD-Mindeststeuer auch Vorteile für KMU

Der Gewerbeverband des Kanton Zug empfiehlt für die Volksabstimmung vom 18. Juni ein Ja zur OECD-Mindeststeuer.

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Die Schweizer Bevölkerung simmt am 18. Juni 2023 über eine Verfassungsänderung zur nationalen Umsetzung der OECD-Mindeststeuer ab. Der Gewerbeverband des Kanton Zug empfiehlt der Bevölkerung ein JA. «Durch die Zustimmung werden Steuereinnahmen gesichert und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz erhalten», schreibt der Gewerbeverband in einer Medienmitteilung.

Rund 2200 grosse, internationale Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sollen künftig mit einem Mindeststeuersatz von 15 Prozent besteuert werden. KMU seien von der Verfassungsänderung nur indirekt betroffen. Der Kanton Zug dürfe bei einer Annahme der Vorlage sogar mit kurzfristigen steuerlichen Mehreinnahmen rechnen. Diese Steuerbeiträge seien wichtig für den Erhalt der öffentlichen Leistungen für die Bevölkerung und kämen auch den KMU zugute. (zim)