KANTON ZUG: Das neue Jahr bringt 16 neue Erlasse

Wie jedes Jahr treten auch auf 2018 diverse neue kantonale Erlasse in Kraft. Die meisten hängen dieses Mal mit den kantonalen Sparbemühungen zusammen, andere mit Gesetzesänderungen auf Bundesebene.

Christopher Gilb
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Der Zuger Kantonsrat stimmte dem neuen Gesetz für Sträucher und Bäume zu. Im Archivbild: Eine Sitzung des Zuger Kantonsrat im Jahr 2014. (Archivbild)

Der Zuger Kantonsrat stimmte dem neuen Gesetz für Sträucher und Bäume zu. Im Archivbild: Eine Sitzung des Zuger Kantonsrat im Jahr 2014. (Archivbild)

16 neue Erlasse treten ab 1. Januar 2018 im Kanton Zug in Kraft, folgend die wichtigsten: Im Rahmen des Sparpakets 2018 betragen die Kantonsbeiträge an die Privatschulen auf Kindergarten- und Primarstufe neu nur noch 1000 Franken und auf der Sekundarstufe 1 noch 2000 Franken. Einen Qualitätsabbau erwartet die zuständige Direktion durch die Senkung nicht, da die Höhe der Mitfinanzierung im Kanton Zug im Vergleich weiterhin hoch sei. Ebenfalls im Rahmen des Sparpakets 2018 werden die Entschädigungen an die Revierförster der Korporationen reduziert. Auch werden die Beiträge an die Schutzwaldpflege durch Priorisierung auf verschiedene Bereiche reduziert, auf die geplante Abgeltung an Waldeigentümer und Waldeigentümerinnen für ihren Aufwand in der Erholungsnutzung verzichtet sowie die Beiträge an Waldnaturschutzmassnahmen durch Priorisierung reduziert.

Und auch die Erhöhung der Jahresgebühren für konzessionspflichtige Nutzungen öffentlicher Gewässer um zirka 30 Prozent, dient der Sanierung der Kantonsfinanzen. Genauso wie die Verordnung über den Kostenersatz für polizeiliche Leistungen. Diese ermöglicht es, der Sicherheits- und Verkehrspolizei ab 2018 in bestimmten Fällen ihren Aufwand in Rechnung zu stellen. Wenn die Abwicklung eines Verkehrsunfalls beispielsweise mehr als vier Arbeitsstunden in Anspruch nimmt, werden die Verursacher künftig mit Aufwand­pauschalen von 600, 1000, 2500 oder 6000 Franken an den Kosten beteiligt. Ebenso muss, wer die Nacht in der Ausnüchterungszelle verbringt, je nach Aufwand neu pauschal 590 oder 780 Franken dafür bezahlen.

Beförderungen können ausgesetzt werden

Zu mehr Geld in der Kantonskasse soll auch der Verkauf von Nummernschildern führen. Denn ab Januar kann das Strassenverkehrsamt attraktive Fahrzeug-Kontrollschildnummern versteigern und den Meistbietenden zuteilen. Wann und wie oft, bestimmt das Strassenverkehrsamt, das auf seiner Webseite über die bevorstehenden Veranstaltungen informiert. Im Rahmen des Entlastungspakets 2018 wurde zudem eine Senkung der kantonalen Hangbeiträge beschlossen. Nach Ansicht des Kantons entschädigt der Bund Hang- und Steillagen bereits in ausreichendem Mass. Zudem wird der Kostendeckungsgrad für Beiträge des Kantons und der Gemeinden an die eidgenössisch konzessionierte Schifffahrt auf 70 Prozent gesenkt. Auch 2018 wird der Kanton die Kosten für das Grundangebot der Berufsberatung tragen. Neu muss man sich jedoch an einer Beratung im Bereich des erweiterten Angebots selbst beteiligen. Dies wird bereits in mehreren Kantonen so gehandhabt. Bei der Berechnung des Beitrags komme jedoch ein Modell mit einer sozialverträglichen Kostenbeteiligung zum Einsatz, so dass man gemäss seiner Möglichkeiten bezahle. Neu wird die Beförderungssumme kantonaler Mitarbeiter unter Berücksichtigung der allgemeinen Wirtschaftslage und des Finanzhaushalts festgelegt. Beförderungen können nun auch ganz ausgesetzt werden, selbst bei Personalkategorien mit Beförderungsmechanismen.

Aufgrund der Revision des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes, das per 1. Januar 2018 in Kraft tritt, wird zudem das Einbürgerungsverfahren im Kanton Zug angepasst. Zukünftig müssen bereits die kantonalen Behörden eine Einbürgerung zugesichert haben, bevor die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung erteilt werden kann.

Christopher Gilb

christopher.gilb@zugerzeitung.ch