Ende Februar erhalten die Zugerinnen und Zuger die Steuererklärung 2022. Diese muss bis zum 30. April eingereicht werden.
Alle Jahre wieder flattert die Steuererklärung ins Haus – anders ist es auch in diesem Jahr nicht. So erhalten die Zugerinnen und Zuger ihre Steuererklärungen für das Jahr 2022 Ende Februar.
Dabei gilt: Wer seine Steuererklärung schon letztes Jahr elektronisch eingereicht hat, bekommt anstelle des Papier-Formularsets bloss noch ein Einladungsschreiben mit den entsprechenden Zugangsdaten. Das dürfte einen grossen Teil der Zuger Haushalte betreffen: Mittlerweile werden mehr als 90 Prozent der rund 80’000 Steuererklärungen elektronisch ausgefüllt, wie die Steuerverwaltung des Kantons Zug in ihrer Mitteilung schreibt.
Mehr als 28’000 Zugerinnen und Zuger hätten dabei im letzten Jahr auch gleich die Steuererklärung mitsamt allen Beilagen elektronisch übermittelt. Eine Registrierung ist dafür nicht nötig – das sogenannte Zuglogin bietet aber Zusatzfunktionen wie etwa das Herunterladen früherer Steuerdeklarationen oder Einsicht in das persönliche Steuerkonto. Seit 2022 steht die elektronische Einreichung auch für Unternehmen zur Verfügung. Rund ein Viertel hätte diese Möglichkeit genutzt.
Wer nun bereits loslegen möchte, muss nicht mehr länger warten: Ab sofort steht das Programm eTax.zug inklusive Wegleitung unter www.zg.ch/tax zum Download bereit. Sollten technische Probleme auftreten, kann der Helpdesk von Montag bis Freitag, 9 Uhr bis 12 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17 Uhr unter 044 505 60 38 oder via helpdesk.zg@information-factory.ch erreicht werden.
Für steuerliche Fragen im Zusammenhang mit dem Ausfüllen der Steuererklärung ist wiederum ein Auskunftsdienst zuständig. Erreicht werden kann dieser vom 6. März bis am 14. März wochentags von 14 Uhr bis 18 Uhr. Die Telefonnummer ist auf dem Formular K der Steuererklärung zu finden.
Inhaltlich gibt es von der Steuerperiode 2021 zur Steuerperiode 2022 keine wesentlichen Änderungen, wie es bei der Steuerverwaltung heisst. Allerdings gibt es teuerungsbedingte Anpassungen beim persönlichen Abzug sowie beim Maximum des Mietzinsabzugs. Dieser Wert liegt bei 10’100 Franken (früher 10’000 Franken).
Neu können in diesem Jahr zudem die elektronischen Steuerauszüge der Banken direkt fürs Wertschriftenverzeichnis übernommen werden. Weitere Belege können per Drag-and-drop hinzugefügt oder mit der App «oBeam» eingescannt werden, sofern sie noch nicht elektronisch vorliegen.
Wird die Steuerdeklaration nicht elektronisch eingereicht, so muss die Seite 2/2 ausgedruckt und mit dem unterschriebenen Barcode-Blatt sowie dem Originalsteuerformular K per Post eingesendet werden. Einreichungsfrist ist der 30. April 2023, Fristerstreckungen können unter www.zg.ch/tax beantragt werden. (lga)