«Jerusalema»
Lizenz für Tanz-Video kostete die Zuger Polizei einen «tiefen vierstelligen Betrag»

Dass das Label Warner Music nun Forderungen stellt, kommt für den Zuger Polizeisprecher Frank Kleiner nicht überraschend: Die Lizenz liegt nämlich bereits vor. Die Kosten dafür findet Kleiner «absolut vertretbar».

Rahel Hug
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Video: Visthanna Vimalakanthan

Mit ihren Dance-Moves zu «Jerusalema» hat die Zuger Polizei einen Hit gelandet und Millionen von Klicks erzielt. Auf der ganzen Welt tanzen Menschen zum Song des südafrikanischen DJ's Master KG, um für kurze Zeit dem Coronafrust zu entkommen. Wie nun bekannt wurde, fordert das Label Warner Music, bei dem der Musiker unter Vertrag steht, nachträglich Lizenzgebühren für die Nutzung des Songs ein. Wenn Organisationen den Song also nutzen, um sich selbst zu promoten, werden sie zur Kasse gebeten.

Frank Kleiner.

Frank Kleiner.

Bild: PD

Die Zuger Polizei hat die entsprechende Lizenz bereits erworben, wie Mediensprecher Frank Kleiner Auskunft gibt. Diese ist laut Kleiner weltweit seit dem 13. Januar (der Tag, an dem das Video veröffentlicht wurde) gültig und umfasst zum einen die Masterrechte (Rechte an der Aufnahme) wie auch die Verlagsrechte (Rechte an der Komposition und dem Text).

Lizenz ist drei Monate gültig

Entsprechend sei die Ankündigung von Warner Music für die Zuger Polizei keine Überraschung. «Auch haben wir nachträglich keine Rechnung erhalten», sagt Kleiner. Wenn jemand ein Musikstück (oder sonst ein Werk) erschafft, gilt automatisch das Urheberrecht. Das heisst: Jeder, der dieses Werk für ein Video verwenden will, braucht dafür eine Genehmigung, wenn er das Video auch veröffentlichen will. Die Lizenz, welche die Zuger Polizei rechtmässig erworben habe, ist gemäss dem Mediensprecher während drei Monaten gültig.

«Weiter haben wir auch bei der Suisa die ebenfalls notwendige Lizenz eingeholt», führt Kleiner aus. Beide Rechnungen werden durch die Zuger Polizei bezahlt. Wie viel die Zuger Polizei für die Rechte ausgegeben hat, will der Mediensprecher nicht sagen: «Über Vertragsdetails geben wir keine Auskünfte.» Die Kosten für die weltweite Nutzungslizenz würden in einem «tiefen vierstelligen Betrag» liegen.

«Gemessen an der Wirkung beziehungsweise wie viele Personen wir mit unserem Video und somit mit unserer Botschaft erreicht haben, ist dieser Betrag absolut vertretbar.» PR-Aktionen wie zu Beispiel eine Plakataktion würden ein Vielfaches kosten, erreichten aber «nicht annähernd dieselbe Wirkung».

Es braucht diverse Abklärungen

Die Lizenz zu erwerben, ist ziemlich aufwendig. «Bevor eine solche Lizenz ausgestellt wird, bedarf es seitens des verantwortlichen Musiklabels sowie der zuständigen Verlage diverse Abklärungen», so Frank Kleiner. Für die Verwendung müssen sowohl die Masterrechte durch das Label als auch Verlagsrechte durch die Verlage geklärt werden. Anschliessend erfolgt ein Angebot zur Lizenzierung der Tonträgerhersteller- und Künstlerleistungsschutzrechte sowie der Verlagsrechte für die Verwendung.

Dabei geht es um die Zustimmung zu den gewünschten Parametern sowie die genaue Höhe der zu leistenden Lizenzzahlung seitens des Nutzers. «Nach Abschluss der Verhandlungen zwischen Label und Verlagen mit dem Nutzer muss die finale Zustimmung der jeweiligen Originalberechtigten eingeholt werden.»

Es gibt unterschiedliche Preiskategorien

Auf die Frage nach den Kosten für die entsprechenden Lizenzen erklärt eine Unternehmenssprecherin von Warner Music auf Anfrage: «Da wir uns des Charakters der ‹Jerusalema Dance Challenge› bewusst sind, berücksichtigen wir durch abgestufte Lizenzvergütungen die jeweiligen Rahmenbedingungen des betreffenden Nutzers.» Daher biete man je nach Nutzer unterschiedliche Preiskategorien an, auch rein symbolische Beträge.

Die Sprecherin betont: «Keinesfalls verschicken wir Abmahnungen für die typischen ‹Jerusalema Dance Challenge›-Videos oder fordern ‹Strafzahlungen›, wie zum Teil behauptet wurde.»

Aufgabe des Labels sei es, sicherzustellen, dass die Künstlerinnen und Künstler eine faire Vergütung für die Nutzung ihrer Musik erhalten. «In Deutschland, Österreich und der Schweiz müssen Privatpersonen keine Erlaubnis für die Nutzung unserer Musik im Rahmen der Jerusalema Dance Challenge einholen oder kostenpflichtig eine Lizenz erwerben, wenn sie Videos mit unserer Musik in sozialen Medien oder auf Videoplattformen veröffentlichen», so die Sprecherin.

«Wenn jedoch Institutionen, Unternehmen oder Organisationen Videos veröffentlichen, ist es üblich, dass sie sich Synchronisationslizenzen sichern.» Und man bitte dort um die Aufnahme von Lizenzverhandlungen, «wo im Rahmen der betreffenden Videos, die mit unserer Musik veröffentlicht werden, ein werblicher oder imagefördernder Effekt zu Gunsten einer Institution, Organisation oder Firma gegeben ist».