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Zum Vorschlag der SVP und FDP, im Sozialbereich den Grundbedarf um 30 Prozent zu kürzen.
Politiker sind vom Volk gewählte Volksvertreter. Sie sollen die Sorgen und Anliegen der Bevölkerung angehen und greifbare, nachhaltige Lösungen vorschlagen, die im Einklang sind fürs Volk, die Wirtschaft und Umwelt. Oft aber verbreiten Politiker Panik und Angst. Den Parlamentariern bereitet ein Anstieg bei den Sozialausgaben Sorgen.
Die Kostensteigerungen seien vor allem wegen des Anstiegs der Flüchtlingszahlenentstanden. Deshalb soll nun der Grundbedarf von monatlich 986 Franken an Sozialleistungen, mit welchem der in Not geratene Mensch unter anderem seine Verpflegung, Kleidung und Transport decken soll, bis zu 30 Prozent gekürzt werden.
Dank der starken sozialen Sicherung in der Schweiz haben wir noch keine grosse Verelendung. Die ist zwar vorhanden, es gibt Menschen, die sich am Rande der Gesellschaft bewegen. Aber dank der Sozialhilfe gibt es beispielsweise keine Gettos. Zugenommen haben auch Langzeitarbeitslose und die Altersbeistandschaften. Dieser Anteil wird weiter wachsen, da die Menschen immer älter werden. Die obligatorischen Sozialabgaben werden für erwerbstätige Personen ab dem 1. Januar, der dem 17. Geburtstag folgt, erhoben. Dies erfüllt den Zweck des Solidaritätsprinzips als grundlegendem Prinzip der Sozialversicherung.
Dies bedeutet, dass ein Bürger nicht allein für sich verantwortlich ist, sondern sich die Mitglieder einer definierten Solidargemeinschaft gegenseitig Hilfe und Unterstützung gewähren. Ein zentrales Element der sozialen Sicherheit bilden die sogenannten Sozialleistungen, das heisst die Ausgaben von öffentlichen und privaten Stellen, die darauf abzielen, die Lasten von Haushalten und Einzelpersonen zu erleichtern.
Die Sozialleistungen werden in acht Risiken und Bedürfnisse eingeteilt: Alter, Krankheit/Gesundheitsversorgung, Invalidität, Hinterbliebene, Familie/Kinder, Arbeitslosigkeit, Wohnen und soziale Ausgrenzung.
Das Gesetzt sieht vor, dass wer in Not gerät und auf Beratung, Betreuung (persönliche Hilfe)oder finanzielle Unterstützung angewiesen ist, die Unterstützung eines Sozialdienstes beanspruchen kann. Der Bürger, der seit seinem 17. Geburtstag pflichtbewusst monatlich seine Sozialabgaben in unser Sozialsystem geleistet hat, darf sich auch darauf verlassen, bei einer Notsituation diesen Anspruch zu stellen.
Wenn nun aber argumentiert wird, dass die Ursache der steigenden Ausgaben mit dem Anstieg der Flüchtlingszahlen zu erklären ist und in der Folge gleich alle in Sippenhaft genommen und mit 30% Kürzung bestraft werden, ist das der falsche Ansatz.
Bei Annahme des Rahmenvertrages ohne Nachverhandlung werden die Kosten im Sozialbereich weiter steigen. So hat sich in Deutschland die Zunahme von Sozialhilfebezügern, besonders aus Ungarn und Rumänien, in den letzten fünf Jahren verdreifacht. Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten, haben Anrecht auf Sozialhilfeleistungen.
Es ist aber schwer zu verstehen, dass Personen, die nie in unserem Sozialstaat einen Beitrag geleistet habe, sodann denselben Anspruch haben wie die, die ihren Beitrag in unsere Sozialleistungen einbezahlt haben. Für Politiker braucht es wohl Mut, die Wahrheit zu sagen, um das Richtige zu tun und neue Wege zu gehen.
Wenn schon argumentiert wird, dass mit der steigenden Zahl der Flüchtlinge ein Ansteigen der Sozialausgaben verbunden ist, weshalb dann nicht für den Asylbereich sein eigenes Sozialsystem erstellen und getrennt des vom Schweizer hart erarbeiteten Sozialwesens handhaben?
Sind die Sozialleistungen im Asylbereich ausgeschöpft, soll die Schweiz, welche erwiesenermassen eine hohe Anzahl an Flüchtlingen aufgenommen hat, zum Beispiel bei den Vereinten Nationen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Die UN soll dann von den kriegsführenden Nationen wie Amerika, Russland, Saudi- Arabien und so weiter Beiträge einfordern, die zur Finanzierung der Aufnahme von Flüchtlinge dienen sollen. Auch dieses Vorgehen erfüllt den Zweck des Solidaritätsprinzips. Es wird nie möglich sein, allen und der ganzen Weltgemeinschaft gerecht zu werden.