Zum Meinungsbeitrag «Worte haben Folgen» von Mitte-Präsident Gerhard Pfister, Ausgabe vom 13. März
«Die Schweiz ist ein Rechtsstaat, in dem es kein Recht auf Widerstand gibt gegen rechtmässig erlassene Gesetze. Es ist illegal beispielsweise gegen das Demonstrationsverbot zu verstossen.»
Dies schreibt Gerhard Pfister, Präsident der Partei Mitte, in einer Stellungnahme zum Vorwurf Alain Berset sei ein Diktator. Gleichzeitig betont er die Rechtmässigkeit, des Widerstandes in einen Unrechtsstaat. Er unterliegt einen fundamentalen Irrtum, denn er impliziert zu Recht, dass nur das Volk entscheidet, was Recht und Unrecht ist, und nicht der Staat oder die Legislative (Diese setzt nur das Recht, nicht mehr und nicht weniger). Aber er vergisst diesen Grundsatz sogleich und kommt somit zu völlig falschen Schlüssen.
Politischer Widerstand kann ein Akt sozialer Notwehr sein, Bürger begehren gegen Machthaber auf, deren Handeln als illegitim empfunden wird. Widerstandsrecht ist ein Recht eines jedes Menschen, sich unter bestimmten Bedingungen gegen staatliche Gesetze oder Massnahmen aufzulehnen beziehungsweise ihnen den Gehorsam zu verweigern.
John Locke hat die Grundlagen dazu geliefert, wann ein Volk dieses ergreift, bestimmt es alleine. Und wenn die Mehrheit findet, wir leben momentan in einer Diktatur, dann ist es ihr Recht, Widerstand zu leisten, dann ist nicht die Demonstration, sondern das Demonstrationsverbot illegal. Dass die Coronamassnahmen diktatorische Elemente beinhalten, kann nicht ohne fundierte Diskussion negiert werden.
Vielleicht sollte die Mitte sich halt doch ab und zu auf die christlichen Werte der CVP zurückbesinnen, dann würde die Lagebeurteilung des Diktaturvorwurfs etwas anders ausfallen.
Michel Ebinger, Rotkreuz